Studium beendet und Jobangebot in 6 Monaten: Welche Konsequenz vom Arbeitsamt?

6 Antworten

wenn du nicht gearbeitet hast und ansprüche an alg1 aufgebaut hast, dann gibts alg2. die werden dich auffordern bewerbungen zu schreiben um in arbeit zu kommen, damit du aus eigenem einkommen die nächsten 6 monate da stehst.

vorgeschlagen wird alles was zur verfügung steht auf dem arbeitsmarkt und du bist verpflichtet alles anzunehmen, was dir geboten wird. das kann ein callcenterjob sein, ein hilfsarbeiterjob oder putzfrau. alles was zumutbar ist, sind jobs die du machen kannst um dich selbst zu unterhalten.

Arbeitslosengeld bekommst du nicht, nur Sozialhilfe da du noch nicht gearbeitet hast. Das aber auch nur wenn du nicht über nennenswertes Vermögen verfügst.

Warum solltest du bis dahin keinen Job annehmen? Man kann ja auch als Arbeitnehmer kündigen.

Edit: Achso, viele bleiben noch ein Semester eingeschrieben, dann bekommt man die Studentenvergünstigungen weiter.

Dann bekommt man aber AUCH kein AlG 2

@DerHans

Ja aber eventuell kann man den Werkstudenten Job oder Unijob behalten. 

diese antwort ist falsch. ts bekommt alg2 und keine sozialhilfe. grundsicherung oder hilfe zum lebensunterhalt gibts nur für leute die nicht erwerbsfähig sind

@markusher

Das ist falsch. Leute die nicht erwerbsfähig sind bekommen Erwerbsminderungsrente. Warum sollen die Grundsicherung erhalten, höchstens aufstockend.

Du bekommst kein Geld, da du gar nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

Wenn du kein Geld von denen bekommst, brauchst du auch keinen anderen Job annehmen. 

diese antwort ist falsch. er bekommt kein alg1, weil er nicht eingezahlt hat.

aber er bekommt alg2, weil er dafür nichts einzahlen muss.

@markusher

das stimmt, wenn er denn einen Anspruch hat.

Aber wenn er kein ALG erhält, dann braucht er auch keinen Job anzunehmen.

Da du noch keine Beiträge entrichtet hast, hast du noch gar keinen Anspruch auf AlG 1.

Wenn du AlG 2 beantragst, musst du auch für Stellenangebote zur Verfügung stehen.

Für solche Fälle gibt es ja die Möglichkeit der Zeitarbeit.

Wenn dem Amt weiß, dass man in naher Zukunft einen Job antritt lassen die einen in der Regel einfach in Ruhe. Man muss ihnen nur den Vertrag vorlegen. 

@JayCeD

Aber ganz sicher werden sie nicht ein halbes Jahr Leistung zahlen ohne Gegenleistung

@DerHans

Die werden sich nicht die Mühe machen und versuchen jemanden zu vermitteln der schon eine Stelle hat und nur ein paar Monate warten muss. Wenn der Arbeitsvertrag bereits vorliegt, ist man zwar vorübergegend arbeitslos aber nicht arbeitssuchend. Es werden nicht so viele Stellen in der Jobbörse auftauchen, die auf drei, vier Monate befristet sind, also können die einem auch gar keine Vorschläge machen wo man sich bewerben soll.

@JayCeD

Die Allgemeinheit finanziert ihm aber keinen Urlaub von 6 Monaten. Außerdem sind in erster Linie noch seine Eltern für seinen Lebensunterhalt verantwortlich

@JayCeD

die mühe macht sich das jc nicht, diese mühe wird vom he abverlangt. dazu verpflichtet er sich mit der unterschrift unter den antrag auf leistungen: sich schnellstmöglich um arbeit zu kümmern um den bedarf zu beseitigen.

he ist verpflichtet monatlich x anzahl bewerbungen und eigenbemühungen vorzuweisen.

Lass dir zu dem Jobangebot einen Vertrag geben, wenn du den beim Amt vorlegst, lassen sie dich in Ruhe und zahlen dir bis dahin ganz normal das ALG II. 

Besser kanns eigentlich für dich nicht laufen. 6 Monste bezahlter Urlsub und das Amt lässt dich auch in Ruhe.

deine antwort ist falsch. ts wird verpflichet arbeit zu suchen und wird vermittelt in was auch immer gerade anliegt. das jc lässt he nicht in ruhe.

@markusher

Beispiel: Meine Eltern haben eine kleine Baufirma, wenn es ab Spätherbst auf dem Bau nichts mehr zutun gibt wird meine Mutter von meinem Stiefvater entlassen und erhält von ihm ein Schreiben, dass er sie wieder einstellt sobald die Bausaison wieder los geht. Das haben die Jahre lang so gemacht und das Amt kam nie mit einem Vermitlungsvorschlag.

Die Verpflichtung Arbeit zu suchen, ist erfüllt, wenn man dem Amt einen Arbeitsvertrag vorlegt, dann hat man das bereits erfolgreich getan. Wenn man dann noch ein paar Monate bis zum Beginn der Arbeit hat, hört man in der Zeit nichts mehr vom Amt. Ein halbes Jahr ist im ersten Moment zugegeben zwar etwas grenzwertig. Aber besonders bei Hochschulabsolventen kann sowas auch mal vorkommen. 

Wenn man zum Arbeitsamt kommt und sagt "Ich bin mit dem Studium fertig und muss mich nun Arbeitslos melden, übrigens hier ist mein Arbeitsvertrag, die Stelle geht leider erst in ein paar Monaten los" Dann ist das das beste, was dem Sachbearbeiter passieren kann. Denn er hat da einen Klienten vor sich, von dem er sicher weiß, dass er ihn bald als erfolgreich vermittelt in seine Statistik eintragen kann ohne einen Finger krumm machen zu müssen.  Was soll er den noch mit sinnlosen Vermittlugsvorschlägen nerven?

@JayCeD

Hochschulabsolventen steht es gar nicht schlecht an, in einer solchen Zeit einmal ins Arbeitsleben hinein zu riechen, selbst wenn schon ein Arbeitsvertrag vorliegt.

Wieso soll der Steuerzahler 6 Monate Urlaub finanzieren?

@DerHans

Du denkst das ganze Falsch herum.

1. Eine Hochqualifizirte Stelle wird nicht von jetzt auf gleich geschaffen, manchmal ist halt klar dass man eine Akademiker erst ab Tag X braucht. Dann kann es auch mal ein paar Monate dauern bis es los geht.

2. Wenn man eine höhere Qualifikation hat, weiß der Arbeitsvermitter vom Amt eh nicht für welche Jobs man qualifiziert ist. Und kann einem nur Vorschläge ins blaue machen.

3. Einen Akademiker besonders ohne Beruhfserfahung muss man einarbeiten. Für ein paar Wochen kann man da einen Beruhfsanfänger kaum wirtschaftlich einsätzen. Ein Hochschulabsolvent bekommt für die Zeit maximal ein unbezahltes Praktikum. (Was dann leztlich auch der Steuerzahler bezahlt)

4. Im Jobcenter arbeiten auch nur Menschen, die in der Regel ungern sinnlos für den Papierkorb arbeiten. Wiso sollte sich ein Sachbearbeiter die Mühe machen, jemanden zu vermitteln, der bereits einen Arbeitsvertrag hat. Wenn man dem Sachbearbeiter einen Arbeitsvertrag vorlegt, hat der einen Fall erfolgreich abgeschlossen. Warum noch Zeit und Arbeit in einen Fall stecken, der bereits erfolgreich abgeschlossen ist? 

@JayCeD

Es geht hier nicht um die Anstellung & Vermittlung im abgeschlossenen Studium!

In diesem Szenario (Ende Studium, freie Stelle & Arbeitsvertrag in 6 Monaten sicher, zur Überbrückung Alg2 - Bezug) ist es einem Leistungsbezieher durchaus zumutbar auch Aushilfsjobs oder Hilfsarbeit auf Mindestlohn-Basis zur Überbrückung anzunehmen.

Das hätte Vorrang vor Leistungsbezug, zumal es sowieso um einen begrenzten, befristeten Vertrag geht.