Studium beendet Kindergeld
Liebe GF-Community, ich habe meinen Bachelor in Biologie nun erfolgreich absolviert, werde jedoch nicht zum Masterstudium zugelassen, was viele Probleme mit sich bringt: Ich bin 22, lebe bei meinen Eltern und habe bis jetzt Kindergeld bekommen. Da ich jetzt aber meinen Bachelor habe und nicht zum Master zugelassen werde, frage ich mich wie ich das jetzt alles machen soll. Ich weiß nicht ob ich noch berechtigt bin, Kindergeld zu bekommen, da ich meine "Ausbildung" schon fertig habe. Ich bin jetzt natürlich auf der Suche nach einer Arbeit, aber so was braucht - vielleicht kennt es der eine oder andere - Zeit. Habt ihr vielleicht Vorschläge oder Tipps? Wäre für alles sehr dankbar, ich weiss nicht wo mir der Kopf steht.
4 Antworten
Du denkst bitte daran, SOFORT zur Arbeitsagentur zu gehen und dich arbeitslos zu melden. Sonst bist du nicht krankenversichert. 4 Wochen nach dem Examen endet die Krankenversicherung als Student. 2. Biologie ist ganz schwer. Es gibt keinen Beruf, für den man das studiert. Du hast wahrscheinlich auch vorm Studium kein Firmenpraktikum gemacht. Hier in München kenne ich drei Möglichkeiten: hier ist eine große Station für Forschung und Tierversuche, eine bekannte Kosmetik Firma (Margret Astor) und mehrere Arzneimittelfirmen im Bereich Biotechnologie, mir fällt gerade nur die bekannteste ein: Biogen, US-Herstellder von Beta-Interferon gegen Multiple Sklerose, Riesengewinne.
außerdem gibt es beiden Homepages für Bewerber
Vielen lieben Dank !
Zunächst endet das Kindergeld mit dem Tag der offiziellen Verkündung des Endergebnisses, bzw. dem Monat, in dem das liegt. Meist ist das identisch mit dem Datum auf dem Zeugnis. Die Familienkasse muss zeitnah informiert werden.
Danach gibt es KG nur, wenn in einer weiteren Ausbildung (z. B. Master oder anders Fach) oder wenn Bewerbungen für eine weitere Ausbildung nachgewiesen werden können oder wenn das Kind sich beim Arbeitsamt "ausbildungssuchend" meldet.
Falls unter(!) 21 kann das Kind auch "arbeitssuchend" gemeldet sein, um KG zu bekommen.
Da die erste Ausbildung abgeschlossen ist, gibt es KG nur, wenn der Nebenjob <= 20 Wochenstunden beträgt.
Hallo, Seit 2012 kann der Anspruch auf Kindergeld nicht mehr daran scheitern, dass das Kind ein zu hohes Einkommen hat. Erwerbstätige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden, sich in einer Übergangszeit befinden oder noch ohne Ausbildungsplatz sind und die bereits eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen haben, werden allerdings nur noch dann berücksichtigt, wenn sie höchstens 20 Stunden pro Woche jobben, ihr Geld in einem Ausbildungsdienstverhältnis verdienen oder einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Also kein Problem!
und wenn man als Honorarkraft arbeitet, also selbstständig ist? Zählt es auch als geringfügige Beschäftigung?
Nein, du hast einen Bachelor, das ist ein berufsqualifizierender Abschluss. Damit haben deine Eltern kein Anrecht mehr auf Kindergeld.
mir ist es eingefallen: die Europazentrale des Arzneikonzerns Merck ist in München. Sogar mitten in München, toller Arbeitsplatz. Ständig Stellengesuche in der Zeitung. Du solltest an beide Firmen, Biogen und Merck, Initiativ-Bewerbungen schicken.