Studium Bafög Antrag Mieteinnahmen

3 Antworten

Bist Du sicher, mit Einnahmen? Bei mir haben die immer den Bescheid über Einkommensteuer abverlangt und dort zählen dann die Einkommen (ein gewaltiger Unterschied) und gut ist. Prüfe, ob die Eltern überhaupt zugeben können? Beantrage ggf. gleich von Beginn an elternunabhängige Vorausleistungen. Du bekommst den vollen Bedarf und ob die Eltern zugeben müssen, wird dann später nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen sondern nach dem deutliche besseren BGB ermittelt. Viel Glück.

Zum Einkommen werden immer Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hinzugerechnet. Und wenn der Frager Pech hat, liegen die Eltern mit den Mieteinnahmen überm Bafög-Satz.

@thlga

Quatsch, die Kosten und Lasten werden natürlich abgezogen, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben.

@schleudermaxe

Die Schulden werden in keinem Fall vom Bafg-Amt berücksichtigt. Nochmal. die Schulden stehen in diesem Fall (höchstwahrscheinlich) nicht im Zusammenhang mit der Vermietung. Verstehst Du? Hast Du eigentlich schonmal Bafög-Schulden abbezahlt oder ich? -Ich.

@thlga

??? Seit wann bitte bezahlen denn die Eltern zurück? Es geht hier um die Ermittlung von Einkünften, so jeddenfalls die Frage, und da zählt für die Eltern allein der Bescheid über die Steuer, alles doch ganz einfach, oder?

elternunabhängige Vorausleistungen

Seit wann kann man den für ein Standardstudium im Standardalter irgendwelche "elternunbhängige Vorauszahlungen" beantragen? Wenn dem so wäre, dient es doch lediglich in diesem Fall dazu, einen zeitlichen Aufschub zu erwirken. Das Prozedere des elterneinkommensabhängigen Bafög-Antrages bleibt ihm nicht erspart.

@thlga

???? Werfe ggf. einen klitzekleinen Blick in die Literatur oder bleibe einfach mit deinem geballten Fachwissen hier weg. Ich kenne dieses Ding und praktiziere es seit rd. 1985 mit großen Erfolg. Es gibt keinen zeitlichen Aufschub, es werden nur etwaige Zugaben der Eltern in so einem Fall nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen vom Studentenwerk ermittelt, sondern später vom Land und dann nach dem deutlich besseren BGB. Alles doch ganz einfach und ohne zusätzliche Kosten für den Studenten.

@schleudermaxe

Ich würd gerne mal wissen, wie diese ominöse "elternunabhängige Vorausleistungen" - wenn es sie denn gibt - eigentlich genau heißen. Du wiederholst Dich zwar die Erklärung, gibst aber keinen konkreten Begriff (Benennung) an. (Weil es diese Leistungen gar nicht gibt?) Kann es sein, das Du KfW-Darlehen meinst? Das Bundesland erteilt Bescheide über Unterhalt an Studenten? Äh ... Wovon sprichst Du eigentlich? Sehr sehr suspekt.

@thlga

Ich hab mich mal schlau gemacht, und jetzt weiß ich auch, was an dem von Dir hier so hoch gepriesenen Vorausleistungsverfahren so faul riecht. Die Eltern des Antragsstellers müssten nämlich die Auskunft verweigern oder gleich Unterhalt verweigern. Auf gut deutsch: "sich auf tot stellen".

Das sind einfach krumme Tricks, die Du nach eigemem Bekunden seit 30 Jahren anwendest oder sogar zweifelhaft in diese Richtung berätst.

@thlga

???? Genau, Die Eltern müssen zwingend verweigern, weil es eben den von der Politik so gewollten Unterschied in den beiden Gesetzen gibt. Wir alle wissen, daß nicht alle Gesetze richtig und zu beachten sind, oder keine Geschichte gehabt? Und es gilt für Unterhalt in Deutschland eben das BGB, so jedenfalls der BGH und genau deshalb haben die Politiker für die nicht so ganz Dummen die Vorausleistungen eingeführt. Alles doch ganz einfach. Und in meiner Praxis gab es ein einziges Verfahren gegen die Eltern, und dieses hat das Land hochkannt verloren. Also bitte!

Hi,

Auch Mieteinnahmen sind Einnahmen und werden dementsprechend zur Berechnung deines Bedarfs herangezogen. Kreditschulden interessieren das Bafögamt nicht. Das macht in so Fern Sinn, da sonst der Haus-, Auto etc. Kauf über eine Sozialleistung quersubventioniert werden würde. Bafög ist aber einzig und allein dazu gedacht jenes ein Studium zu ermöglichen, deren Eltern es aufgrund eines zu geringen Einkommens nicht finanzieren können.

Lg Susan

Aus meiner ativen Studentenzeit weiß ich, das es beim Bafög-Amt irrelevant ist, was mit den Einnahmen geschieht (ob sie in den Schuldendienst gesteckt werden oder einfach ausgegeben, angespart werden). Auf gut deutsch: das ist Euer Problem.

Gleich gilt für die spätere Rückzahlung des Bafögs an das Bundesverwaltungsamt: Bafög-Schulden habe Vorrang vor allen anderen Schulden. Sprich das Bafög-Amt akzeptiert nur die von ihm geforderten Raten. Wenn man noch andere Schulden hat und um eine Verkleinerung der Raten bittet, wird dem nicht stattgegeben.

Meiner Kentnis nach werden die Mieteinnahmmen bei Deinem Bafög-Antrag voll angerechnet.

Quatsch mit Sauce, oder? Es zählen die Einkommen und dort werden die Kosten und Lasten der Hütte abgezogen und gut ist, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben.

@schleudermaxe

Die Lasten der Hütte sind in diesem Fall wahrscheinlich keine Lasten der Hütte, sondern Schulden aus anderen Forderungen. Und die interessieren das Bafög-Amt herzlich wenig.

@thlga

Mein Gott, ein Eigentümer hat eben Kosten und Lasten zu wuppen. Ich mache doch die Gesetze nicht und wenn bei Dir einiges noch nicht so weit ist, belese Dich oder bleibe einfach hier weg. Alles doch ganz einfach, oder? Und ein Student, der Leistungen nach dem BAföG kennt, sollte auch die Elternunabhängigen Vorausleistungen kennen oder? Beispiel: Anrechnung Krankenversicherung bei den Eltern. Laut BAföG nur eine läppischen Pauschale, laut BGB die tatsächlichen Kosten. Und das findest Du ungezogen, wenn die Eltern sich finanziell nicht hochjubeln lassen? Frechheit, oder?