Studienplatz nach Immatrikulation doch nicht annehmen?

2 Antworten

Ein Hinweis zum BAföG:

Zahlen die Eltern den angerechneten Unterhaltsbetrag nicht (oder nicht voll), kannst Du Dir mit einem sog. Vorausleistungsantrag nach § 36 BAföG behelfen und so zumindest zu einem Teil des fehlenden Geldes kommen.

Das Amt setzt sich dann mit Deinen Eltern wegen der ausbleibenden Unterhaltszahlungen auseinander. Sind sie jedoch nach dem BGB nicht unterhaltspflichtig, haben sie - abgesehen von vllt nervigem Schriftverkehr - nichts zu befürchten.

Es könnte also Sinn machen, sich mal zu erkundigen, ob und ggf. in welcher Höhe Deine Eltern nach dem BGB zum Unterhalt verpflichtet sind. Durch einen BAföG-Berechnungsbescheid werden sie jedenfalls nicht verpflichtet.

Du bist in keinster Weise verpflichtet in Siegen zu studieren. Du kannst dich zu jeder Zeit exmatrikulieren lassen. Dafür musst du zum Studentensekretariat und beantragst das. Dann gibst du Studi-Ausweis, Ticket, etc. zurück, lässt dir eine Bescheinigung ausstellen, und das war's. Gebühren und alles kommen meist ein paar Wochen später auf dein Konto.

Ich denke eher, das Problem wird die Uni Bonn für dich werden. Über die Zulassungs- und Immatrikulationsmodalitäten müsstest du dich dort mit der Studienberatung in Verbindung setzen. Evtl. ist eine Immatrikulation ja jederzeit vor Beginn des neuen Semesters möglich (er ist ja zulassungsfrei). Falls dem so ist, sollte es aber doch möglich sein. Einfach am Montag da mal anrufen.