Studienplatz - Wird die Versicherung haften ?
Hallo,
ich verreise nächsten Monat in die USA. Ich würde gerne eine Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung abschließen. Es besteht eine sehr kleine Chance, dass ich für meinen Wunschstudiengang an einer Universität zugelassen werde und den Urlaub abbrechen oder gar nicht erst antreten werde. Die Chance ist allerdings verschwindend gering.
Meine Frage ist, ob für den unwahrscheinlichen Fall die Versicherung zahlt oder ich auf den gesamten Reisekosten sitzen bleibe. Zu meiner Person: Ich bin vorerst als arbeitslos gemeldet und warte auf einen Studienplatz. Ich habe mein Abitur dieses Jahr bestanden. Die Reise kostet 1340 und dauert 27 Tage. Sie wurde individuell gebucht, also komplett ohne Reiseveranstalter (,falls dies von Relevanz ist).
Vielen Dank im Voraus.
5 Antworten
Nein!
Studienplatz-Zusage ist in diesem Vertrag KEIN versichertes Risiko!
In jedem Versicherungsvertrag sind die versicherten Risiken GENAU aufgelistet. Für genau DIESE Risiken ist die Prämie kalkuliert und nur dann, wenn eins dieser genannten Ereignisse eintritt, dann zahlt die Versicherung - sonst nicht.
Du bezahlst also mit deiner Prämie nur für die im Vertrag genannten Risiken.
Du bezahlst NICHTS für das Risiko "Studienplatz-Zusage" und kannst deshalb auch nicht mit einer Leistung rechnen, falls dieser Fall eintritt.
Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass dieser Fall eintritt, spielt keine Rolle, da dieser Fall GAR NICHT abgedeckt ist.
Wenn dieser Fall abgedeckt wäre, dann würden sich schlaue Versicherungs-Mathematiker damit beschäftigen, die Eintrittswahrscheinlichketen zu berechnen und eine angemessene Prämie dafür zu kalkulieren.
... aber eine Versicherung haftet doch nicht, sie soll leisten, und dies wird sie für diesen Fall nicht tun.
Tipp am Rande:
Wurde an ein Stipendium gedacht? Die Leistungen sind üppiger, werden länger bewilligt und sind komplett geschenkt.
Die Gründe sind mE abschließend aufgezählt. Sich für ein Studium anzumelden und dann den Studienplatz zu bekommen- das ist ja nichts Unerwartetes oder Unwahrscheinliches
Danke für die Antwort. Also wenn es Medizin ist und man sich für das Losverfahren über die Hochschulen angemeldet hat, dann ist das schon sehr unwahrscheinlich. Aber ich verstehe diese Begründung :)
Diese Versicherungen zahlen bei Abbruch oder Nichtantreten einer Reise wegen schwerer Krankheit des Reisenden oder eines nahen Verwandten sowie im Todesfall für diesen Kreis.
Studiengangzulassung ist bekanntlich keine Arbeitsaufnahme.
Nein - dieser Fall ist über eine Reiserücktrittsversicherung nicht abgedeckt.
Warum trittst du die Reise überhaupt an, ohne eine Zusage zu haben?