Studienabbruch-->BaföG Amt und Immatrikulation

4 Antworten

Du musst das Bafögamt unterrichten, wenn du Exmatrikuliert bist. Da dich niemand zum Abbruch zwingt, ist es deine Sache, wann du dich exmatrikulierst. Sinnvoll wäre ja, dies zum Ende des Semesters zu machen, damit du für das neue Semester keine Semesterbeiträge mehr zahlen musst. Bleibst du weiterhin immatrikuliert, obwohl du nicht mehr studierst, wirst du spätestens, falls du irgendwann mal wieder studieren willst, große Probleme haben, da die Studiensemester zusammen zählen und deine Bafögzeit dadurch noch kürzer wird. Gibt ja nicht wenige Menschen, die immatrikuliert sind, obwohl sie gar nicht studieren- allerdings bekommst du auch nur dann Hartz4 oder ähnliches, wenn du KEIN Student bist. Musst du abwägen und durchrechnen.

Du kannst Dich an der Uni beliebig lange zurückmelden. So lange bleibst Du dann auch Student und damit familienversichert.

Das BAFöG-Amt brauchst Du erst zu informieren, wenn Du wirklich exmatrikuliert bist. Andererseits verlangt das BAFöG-Amt irgendwann Nachweise über bestimmte Studienleistungen - und spätestens wenn Du nichts (oder nicht genug) nachweisen kannst, bekommst Du von dort kein Geld mehr. - Ist sowieso die Frage, ob es nicht besser ist, auf BAFöG auch schon mal zu verzichten, weil Du damit ja nur einen Schuldenberg anhäufst... Wenn Du eh nicht mehr wirklich studierst, findest Du vielleicht noch irgendwo einen 400-Euro-Job.

eien freundin von mir hat das ebenfalls gemacht, muss das ganze bafög zurück bezahlen udn hatte 3 monate eien sperre vom arbeitsamt,ansonsten keien weiteren probleme. ausser ,dass sie nun zwar eien ausbildung macht udn viel mehr geld hat,bereut sie es bis zum geht nicht mehr.

"eien freundin von mir hat das ebenfalls gemacht, muss das ganze bafög zurück bezahlen udn hatte 3 monate eien sperre vom arbeitsamt,ansonsten keien weiteren probleme. ausser ,dass sie nun zwar eien ausbildung macht udn viel mehr geld hat,bereut sie es bis zum geht nicht mehr."

Wie sie musste alles zurück zahlen und wieso? Man muss doch auch nach einem Abbruch nur die hälfte zurück zahlen, oder?

"Das BAFöG-Amt brauchst Du erst zu informieren, wenn Du wirklich exmatrikuliert bist."

Aber ist das dann nicht Betrug?

Danke schonmal