Studentin Obdachlos was nun?

8 Antworten

Zur finanziellen Situation:

BAföG-Antrag stellen, sofern noch nicht geschehen.

Soweit die Eltern den angerechneten Unterhaltsbetrag nicht zahlen, kann sich Deine Freundin grundsätzlich mit einem Vorausleistungsantrag nach § 36 BAföG behelfen und so zum fehlenden Unterhalt kommen. Das Amt setzt sich dann mit den Eltern auseinander.

Besteht keine Unterhaltspflicht nach dem BGB (könnte ja sein), haben sie allerdings außer vllt nervigem Schriftverkehr nichts zu befürchten.

Mit dem Vorausleistungsantrag sollte sie nicht zu lange warten, sonst geht ihr evtl. was verloren.

Das ist die Möglichkeit, die ihr zur Verfügung steht; alternativ könnte sie natürlich probieren, selbst auf Unterhalt zu klagen.

Ihre Eltern können ihr nicht einfach den Unterhalt streichen. Es sei denn, sie bemüht sich nicht, mit ihrem Studium weiter zu kommen. Der Ansprechpartner ist hier, (auch wenn sie bereits volljährig ist), das Jugendamt.

Dann muss sie sich wohl so schnell es geht einen Job suchen und davon entweder das Wohnheim oder ein kleines Wg-Zimmer bezahlen.

Vielleicht lassen die Eltern ja auch noch mal mit sich reden und unterstützen sie für die Übergangszeit noch ein wenig.... aber unterhaltspflichtig sind die Eltern nicht mehr, wenn die Freundin schon über 25 sind.

Das ist so nicht ganz richtig. Sie sind auf jeden Fall unterhaltspflichtig bis zum Ende der ersten Ausbildung. Wenn die Freundin ordentlich studiert hat und es ihre erste Ausbildung ist, müssten sie schon weiter zahlen.

Wenn Sie kein Bafög kriegt weil Ihre Eltern zu viel verdienen, sind diese Verpflichtet an Sie Unterhalt zu zahlen. Aber Arbeiten würde Ihr bestimmt auch nicht schaden! So als Kellnerin oder als Putze? Ansonsten soll Sie zur Heilsarmee gehen, die haben immer Betten frei, aber auch nicht auf dauer! Sie kann aber auch in eine WG.

dazu sei gesagt das sie für 3 euro 5 stunden jobt und über 25 is ;)

@Fleischgeiger

Wieso bitte für 3 Euro 5 Stunden jobben??? Irgendwie nicht so schlau, wenn man solche Geldprobleme hat ;). Da gibt es mit Sicherheit besserbezahlte Jobs, bei denen man auch ein paar Stunden mehr arbeiten kann.

Dann muss sie halt ihre Eltern auf Zahlung verklagen. Unschön, aber notwendig.

Und erstmal zur Sozialberatung der Studentenvertretung gehen.

"Dann muss sie halt ihre Eltern auf Zahlung verklagen."

Das muss sie nicht. Vorausleistungsantrag geht alternativ auch.

@Tafelschwamm

Ein Naturalunterhaltsangebot machen nicht viele Eltern; zudem scheitern einige an der mangelnden tatsächlichen Unterhaltsbereitschaft oder der Evidenzprüfung. Im Regelfall ist der Vorausleistungsantrag eine reelle Alternative. Es kann also ohne weitere Kenntnis des Falles nicht einfach gesagt werden, dass der Freundin nur der Klageweg bliebe.