Studentenwohnheim als Haupt oder nebenwohnsitz?
Ab Oktober ziehe ich ins studentenwohnheim. Meine Mutter erhält ortszuschlag für mich da sie im öffentlichen Dienst arbeitet und hat auch die Steuerklasse II wegen mir. Ich wErde mich zu 99% im studentenwohnheim aufhalten. Fällt der ortszuschlag weg wenn ich das Wohnheim als erstwohnsitz melde ?
4 Antworten
das Studentenwohnheim ist kein Dauer Wohnsitz denn irgendwann bist du ja fertig mit studieren und dann ziehst du entweder zu deiner Mutter zurück oder in eine eigene Wohnung
oh du bist aber gut drauf
Ja bin ich ;) Verwundert mich nur, dass man bei einem jahrelangen Studium denkt es wäre nicht "längerfristig". Du sagst ja auch nicht bei Arbeitnehmern: "Also da du ja auch heute nicht ewig im gleichen Unternehmen bleibst und du in 5 Jahren woanders wohnen kannst, lass doch den Erstwohnsitz bei deinen Eltern".
Der Erstwohnsitz sagt etwas über den aktuellen Lebensmittelpunkt aus.
Hallo,
ja, der Ortszuschlag fällt weg. Ich würde die Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden. So kann deine Mutter auch steuerlich deine Werbungskosten und die Ausgaben für Fahrtweg, z.B. am Wochenende Heimreise absetzen.
LG Shoshin
Das Studentenwohnheim ist der Mittelpunkt deines Lebens. Also auch Erstwohnsitz. Das Studentenwohnheim (zweck Studieren) gibt das auch so weiter und du musst das als Erstwohnsitz anmelden. Das Rathaus weiß also, dass du in einem Studentenwohnheim wohnst und wird dich anschreiben. Es ist nicht einfach zu erklären wieso dein Lebensmittelpunkt wo anders sein sollte als dein Studienort.
In diesem Forum wurde eine ähnliche Frage gestellt, vielleicht hilft dir die Antwort darauf:
http://www.finanzfrage.net/frage/kindergeld-kinderfreibetrag-ortszuschlag
Super Logik. Man studiert ja auch nur 3-5 Jahre. Das ist länger als jeder befristete Arbeitsvertrag ;) Natürlich ist das in dem Moment der Erstwohnsitz. Was in 5 Jahren ist, interessiert für diesen Moment nicht.