Studentenstatus bei Vierdienst über 450,00 €?

2 Antworten

Infos findest du in studis-online.de

„Ordentlich“ studiert ihr insbesondere dann, wenn ihr angesichts eurer tagtäglichen Beschäftigung überwiegend als Studierende und nicht als Arbeitnehmer anzusehen seid. Dies wird an zwei Kriterien fest gemacht: der wöchentlichen Arbeitszeit (siehe Abschnitt 20-Stunden-Regel für Jobs in der Vorlesungszeit) und der überwiegenden Beschäftigung in einem Zeitraum von einem Jahr (siehe Abschnitt 26-Wochen-Regel für Jobs mit mehr als 20 Wochenstunden in einem Zeitraum von einem Jahr).

https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php?seite=4#pAIII

Da geht es doch nicht ums Einkommen, sondern um die Stundenzahl, welche auf 20h begrenzt ist.