Studentenstadt als Wohnsitz anmelden?

3 Antworten

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Nun hab ich aber gehört, dass wenn ich meinen alten Wohnsitz (Elternhaus) aufgebe, ich, bzw. meine Eltern, auch kein Kindergeld mehr erhalten und sich das ganze auch negativ auf Bafög auswirken kann etc

Nein, das hat nichts damit zu tun. Ich hatte auch immer Erstwohnsitz woanders und meine Eltern haben trotzdem noch 6 Jahre lang Kindergeld bezogen und mir dann auf mein Konto überwiesen per Dauerauftrag. Habe immer Höchstsatz Bafög bekommen und dann noch zusätzlich Kindergeld.

weder Bafög noch die Familienkasse interesseiert sich für Erst/Zweitwohnsitz.

Meine Frage wäre nun, was denn in diesem Fall die beste Variante wäre (was als 1. Wohnsitz, und was als 2. Wohnsitz anmelden?) Ich bin mir sicher hier gibt es jemanden der sich da auskennt oder vlt selbst auswärts studiert.

Erstwohnsitz, da wo du jetzt wohnst (also Studienwohnort),. das ist mehr als sinnvoll, weil du den Perso auch oft für Anmeldungen (zb Bib etc brauchst und du ja wohl deine Post nicht zu deinen Eltern geschickt werden willst). Oder du willst dich für andere Sachen in deiner Unistadt anmelden (zb Packstation, Carsharing etc) Man sollte immer da den erstwohnsitz haben, wo man auch zu dem Zeitpunkt wohnt. hat viel auch mit organisatorischen Sachen vor Ort zu tun.

Zweitwohnsitz hat keinerlei Vorteile. Hab ich seit 5 Jahren Studium auch nicht mehr (bin öfter umgezogen und irgendwann hab ich den Zweitwohnsitz weggelassen, hat keinen Unterschied gemacht)

CherryBeef 
Fragesteller
 11.09.2013, 18:27

das hört sich ja schonmal gut an, danke für die detaillierte Auskunft! :)

also so wie ich das verstanden habe muss ich mein Elternhaus nicht als Zweitwohnsitz anmelden, oder?

comedyla  11.09.2013, 18:38
@CherryBeef

Nee, es bringt dir keinerlei Vorteile. Kannst du machen, mir war es nach dem 3. Umzug zu blöd ;-)

Das mit Erst/zweitwohnsitz ist bei einem studenten nicht relevant. Und hat nichts mit Bafög oder Kindergeld zu tun.

Angelus2012  12.09.2013, 07:47
@comedyla

Es hat den Vorteil, dass er, solange er bei den Eltern gemeldet ist, noch in deren Versicherungen (ganz wichtig: Haftpflichtversicherung!!!) familienversichert ist.

comedyla  12.09.2013, 11:30
@Angelus2012

Nee auch das stimmt nicht. Das kommt ganz drauf an, was in der Haftpflichtversicherung steht. Ich selbst war auch noch bis 25 in der Familien-Haftpflichtversicherung und bin mit 19 bereits in ein anderes Bundesland umgezogen und war dort immer als Erstwohnsitz gemeldet. Kommt ganz auf die Verträge an, meist hat das aber nichts mit dem Wohnsitz zu tun. Mit 25 musste ich mich dann selbst haftpflichtversichern, da ich dann aus der Familienversicherung rausgefallen bin (stand halt so auch in den Verträgen drin). Muss man nachschauen, das ist indiviudell und kommt ganz auf die Konditionen an. In der Regel steht da aber auch nichts von "erstwohnsitz".

Krankenversicherung hat auch nichts damit zu tun. Da kann man auch bis 25 (wenn man in Ausbildung ist) noch familienversichert sein, egal wo man wohnt oder wo man gemeldet ist.

Kindergeld erhältst du trotzdem und auch beim BAföG geht es eigentlich nur darum, ob du zu Hause wohnst oder nicht. Wohnst du noch zu Hause bei den Eltern, gibt es weniger BAföG. Soweit ich weiß, ist es jedoch unabhängig davon, was als Erst- und was als Zweitwohnsitz gilt.

In einigen Unistädten ist es vorteilhaft, dort den Erstwohnsitz zu haben, weil man dort dann hohe Rabatte in vielen Geschäften bekommt. Ist dies nicht der Fall, ist es meines Erachtens nach vollkommen egal, was man als Erstwohnsitz angibt.

studentenstadt als 2. vorübegehender wohnsitz anmelden.