Student, 450Euro Job, U25 , erste Wohnung, ausziehen
Hallo Community!
Ich bin Student an einer "privat" Universität, studiere dort einen Bachelorstudiengang Abends ( also Teilzeitstudium). Zur Zeit arbeite ich noch als 450€ HelferJob als Kommisionierer und am Wochenende in einer Kneipe. Dort bin ich als Saison Helfer angemeldet. Mein Studium finanziere ich durch die 450€-Anstellung, das Geld das ich zum Leben brauche habe ich aus der Kneipe und zu einem kleinen Teil von meinen Eltern.
Ich muss zu Hause ausziehen, nicht weil meine Eltern das möchten, sondern weil ich schon beinahe nicht mehr anders kann. Ich bin 24 Jahre alt, ich denke ihr könnt nachvollziehen das ich mich schon seit längerem nicht mehr so wirklich wohl fühle in meiner Haut. WIe dem auch sei, meine Frage an euch : Meint ihr es besteht eine Möglichkeit von Amt in soweit unterstüzung zu bekommen, das die evtl meine Miete zahlen und ich meinen Tätigkeiten weiter nachgehen kann? Kann man das vielleicht so machen, das meine Eltern eben nicht zahlen müssen für mich, eben weil ich quasi 3 Tätigkeiten nachgehe?
Ich danke euch jetzt schon mal für die Antworten!!
2 Antworten
Du bekommst schon Probleme alleine mit deinen beiden Jobs. Du kannst nur einen versicherungsfreien Job ausüben.
Dass du es zu hause nicht aushältst, ist für die Allgemeinheit kein grund dir eine eigene Wohnung zu finanzieren.
Deinen zweiten Absatz finde ich sehr treffend.
Also auch wenn ich kein großer freund solcher Studiengänge bin versuche ich dir eine Trotzdem möglichst gute Antwort zu geben ^^ Ich war vor meiner Lehre auch mit U25 ans Amt gefallen :)
1. Da du unter 25 bist und dich in deiner Erstausbildung befindest sind deine Eltern dir Unterhaltspflichtig. Da kommt es nun darauf an welches Einkommen deine Eltern haben. Es gilt grundsätzlich: Je mehr deine Eltern haben desto weniger bewilligt dir das Amt.
2. Im Sinne von 1. hast du auch ein Wohnrecht in deinem Elterlichen Haushalt. Hier wird es nun Schwer das Amt dazu zu bewegen dir eine Wohnung zu bezahlen. Wenn deine Eltern eine sehr kleine Wohnung haben sollten könntest du glück haben, wenn sie aber z.b. ein eigenes Haus haben sieht es schlecht aus. Das einzige was du sonst machen könntest wäre dem Amt nachzuweisen das es für dich Unzumutbar ist weiter dort zu wohnen dabei würden aber deine Persönlichen Wünsche keinerlei Rolle spielen, du müsstest schon etwas wie Häusliche Gewalt, Seelische Grausamkeit, oder ein Kriminelles Umfeld nachweisen.
3. Da du wenn unter ALG2 fallen würdest hättest du was deine Tätigkeiten angeht bloß einen Freibetrag von 100 Euro bei allem weiteren würde man dir ca. 80% des überschüssigen Verdienstes abrechnen. Deshalb wäre es am besten für dich einen Aufstocker zu machen, aber hierbei hättest du immer noch das Problem 1. und 2.
Ich hoffe ich konnte dir behilflich sein.
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Rechtschreibfehler dürfen auf Grund meiner Legasthenie behalten und gegessen werden.