Student- Wie viel darf ich arbeiten?
Hallo! Ich bin Studentin und habe bisher 20 Stunden die Woche gearbeitet. Mehr darf ich nicht, um meinen Studentenstatus zu behalten. Nun habe ich einen neuen Job, auch auf 20 Stunden Basis. Allerdings habe ich jetzt erfahren, das teilweise Überstunden gemacht werden (die auch bezahlt werden, also auf der Gehaltsabrechnung auftauchen). Es könnte somit passieren, das ich mal 21 Stunden die Woche arbeite- bei einem 20 Stunden Vertrag. Gibt es dann Probleme mit meinem Studentenstatus? Oder sind Überstunden okay?
5 Antworten
Hi liebe Sommerbluuete,
da findest du Infos, Hinweise und Tipps in studis-online.de bzw. hier indem Link unter Punkt
III. Mehr als geringfügige Jobs
www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php
wie z.B.: bb) 20-Stunden-Regel für Jobs in der Vorlesungszeit
Ihr seid als ordentliche Studierende anzusehen und nicht als Arbeitnehmer, wenn ihr in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche jobbt. Sofern ihr eine Anstellung habt, in der ihr mehr arbeiten müsst, geht man davon aus, dass euer Studium hinter eurem Job zurücktritt und ihr mehr Arbeitnehmer seid als Studierende. Dies gilt aber nur für die Vorlesungszeit. In den Semesterferien könnt ihr problemlos auch mehr als 20 Stunden arbeiten. Wenn ihr dies häufiger macht, müsst ihr allerdings die 26-Wochen-Regel beachten.
Gruß siola55
Die 20 Stunden gelten doch nur tagsüber, nicht nachts, nicht an den Wochenden sowie nicht in der vorlesungsfreien Zeit. Viel Glück.
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p>... aber es gibt doch von der KV diese Merkblätter genau für Studenten im Job. Google doch deine Kasse mit Hinweis Student im Job und gut ist.
Ich schau mal nach, danke
Im Regelfall werden Summen und Zeiten auf 12 Monate verrechnet .
Und warum heißt es dann immer nur 20h/Woche? Dann würde es ja mehr Sinn machen zu sagen nicht mehr als 1040h/Jahr
So argumentieren nur Scheinstudentinnen , mit wenig Allgemeinwissen. Die anderen brauchen die Zeit fürs Studium .
Bös, aber ehrlich .
Das würde ich so nicht sagen. Klar braucht man viel Zeit fürs Studium. Aber eben auch Geld, um dieses zu finanzieren.
Wenn die Überstunden nicht "regelmäßig" anfallen, können sie im Jahresdurchschnitt gerechnet werden. Sonst wäre ja Tür und Tor geöffnet, solche Grundsätze zu unterlaufen. In erster Linie bist ja wohl Studentin.
regelmäßig wäre es schon, aber es handelt sich um 15-20 Minuten am Tag, nicht mehrere Stunden. Da ich drei Tage die Woche arbeite schätze ich ca. 1 Stunde/Woche
Wenn bereits im Arbeitsvertrag mehr als 20 Stunden wöchentlich sind, ist dein Studentenstatus gefährdet.
..... aber die ach so hochgejubelte in Berlin will doch, daß die Studenten jobben. Sonst bekämen sie doch die üppige Versorgung wie die Hartz IV-Patienten mit Zuschlag für das Studium und gut ist, oder?
Es macht ja Sinn, dass Studenten sich vorwiegend mit ihren Studium befassen. Sonst könnte man ja auch gleich verlangen, dass ALLE Studenten berufsbegleitend studieren.
Deine Fragen werden hier beantwortet:
http://www.studis-online.de/StudInfo/Versicherungen/krankenversicherung.php
Heißt: Ich darf Mo- Fr 6-22 Uhr (als Beispiel, ich weiß nicht genau welche Zeiten als Nacht gelten) 20 Stunden arbeiten + Wochenende? Weißt du, an welche Stelle man sich wenden kann, um ganz sicherzugehen? Ich möchte nicht auf einmal irgendeine Versicherung rückwirkend zahlen müssen.