Stromzähler zählte zu wenig?

4 Antworten

Da wirst du eventuell einen Anwalt einschalten müssen

Ich glaube auch, dass ich ohne Anwalt nicht weiter komme.

Weicht denn der Zählerstand grob von den Werten ab die Du bei der letzten Ablesung angegeben hast,da muss es ja wenn die soviel nachfordern eine erhebliche Abweichung geben?

eigentlich nicht

@wengehteswasan

Wehnn es da keine gravierenden Abweichungen gibt mit dem momentanen Zählerstand und Du immer den richtigen Zählerstand angegeben hast dann hast Du alles richtig gemacht,Du kannst ja nur das angeben was der Zähler tatsächlich anzeigt,und Du kannst nicht erkennen ob der Zähler richtig misst,das Du falsche Werte angegeben hast muss der Anbieter beweisen,hättest Du zu wenig angegeben dann müsste es ja jetzt eine deutliche Abweichung im Zählerstand geben,das scheint ja nicht der Fall zu sein,somit können die nicht einfach einen Verbrauch schätzen,sie müssen alles an Verbrauch auch beweisen,und wenn der Zähler nachweislich falsch gemessen hat dann ist auch das nicht Dein Problem,und die können gar nicht wissen was Du an Verbraucher über den gesammten Zeitraum in der Wohnung hattest,somit ist ein geschätzter Verbrauch da auch nicht zulässig.

Nach Paragraph 18 der Stromgrundversorgungsverordnung ist dies möglich.

Wurde der Zähler getauscht und überprüft? Oder wurde nur von einem Mitarbeiter der richtige Stand abgelesen?

Kam die Forderung nur telefonisch? In dem Fall könnte es sich auch um Betrüger handeln.

So lange da nichts schriftliches kommt, kannst du das ganze erst einmal ignorieren.