Stromschlag durch Fahrlässigkeit?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast in jedem Fall Anspruch auf ein Schmerzensgeld und solltest auch Strafanzeige bei der Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen. Ein Besuch beim Anwalt wäre dann bei Gelegenheit mal ganz sinnvoll. Nicht nur, um Dich zu entschädigen sondern damit unter der Fahrlässigkeit der gleichen Personen nicht noch mehr Menschen leiden müssen...

Du hast in diesem Fall Anspruch auf Schmerzensgeld, evtl. auch Schadensersatz gegen den beauftragten Elektriker.

Gegen den Vermieter dann, wenn er keine "richtige" Firma beauftragt hat oder wenn er genau diese Gefahrenlage sonstwie zu verantworten hat.

Grundsätzlich trifft den Vermieter wohl nicht die Pflicht, alle Arbeiten einer Fachfirma zu kontrollieren. Du hast gegen den Vermieter allerdings einen Anspruch auf Auskunft, wer (welche Firma) dort gearbeitet hat.

Die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs würde ich (über den Daumen) mit 400,- € schätzen, wenn keine Folgen verbleiben. Wie gesagt, ist dies aber nur eine Schätzung, ohne dass ich in den entsprechenden Schmerzensgeldtabellen (ADAC-Tabelle von Hacks/Ring/ Böhm oder die von Slizyk) nachgeschaut habe.

und wer sagt das der elektriker schuld hat? wenn der elektriker zu feierabend die sicherung rausgedreht hat, den sicherungseinsatz leer wieder eingesetzt hat und den sicherungskasten verschlossen hat, dann ist der fein draußen. lass dann mal einen nachbarn kommen, der keinen strom hat und eine neue sicherung einsetzt. wohlmöglich noch den schutz oder das schild nicht einschalten entfernt oder ignoriert. dann ist der nachbar dran! also immer die frage nach dem verursacher stellen!

@kielerdeluxe

"Wer sagt, dass der Elektriker schuld hat .." --> der Fragesteller

Sonst hast du natürlich recht, zunächst ist die Frage nach dem Verursacher zu stellen. Und es kann durchaus sein, dass der Verursacher sich herausredet und dann der Beweis schwer wird.

@holger11

das sagt er nicht! er sagt, dass sein vermieter bzw. eine beauftragte firma die schutzabdeckung entfernt habe. das ist aber noch lange nicht der schaden gewesen. entfernen darf das jeder, wenn er anderweitig richtig sichert. und wenn auch das geschehen ist, dann ist die frage wer es entsichert hat. und der trägt die schuld!

Strafgesetzbuch § 229 Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dein Vermieter ist verkehrssicherungspflichtig. Egal, wer das gemacht hat. Der Vermieter ist verantwortlich. Du wirst sowieso in den nächsten Tagen einen Anhörungsbogen von deiner Krankenkasse bekommen. Die wollen ihr Geld (zu Recht!!!) zurück.

das stimmt so nicht! für das tun und handeln ist die firma ganz alleine zuständig, vorrausgesetzt es ist eine fachfirma. er muss die leistung überprüfen. das stimmt schon! aber wo sollte das hinführen wenn der vermieter für einen gemachten e-check immer noch verantwortlich ist und nicht die elektrofachkraft?

Kannst den Vermieter klagen. Wenn es eine Firma gemacht hat, ist die auch mit drann, da es grob fahrlässig ist ungeschütze Leitungen einfach unter Spannung zu lassen.

das stimmt nicht! er kann den verursacher verklagen, dass muss nicht der vermieter gewesen sein!