Stromrechnung Widerspruch einlegen ?
Hallo, ich habe seit Anfang des Jahres vom Stromanbieter EON eine wesentlich zu hohe Stromabschlagsrechnung für das Jahr 2012 erhalten. Weil ich es Anfang 2012 versäumt hatte den Zählerstand an EON weiterzugeben, machte EON eine Selbsteinschätzung die mir wesentlich zu hoch vorkommt.
Kann ich gegen diese Rechnung Widerspruch erheben bzw. einlegen ? Die betreffenden Daten liegen mir erst seit ca. 10 Tagen vor.
Müsste noch in der Einspruchsfrist liegen.
Bin für jede Antwort dankbar.
Gruß Andi
1 Antwort
Hallo andi1026,
wenn man mit der Begründung für eine Erhöhung der Abschlagszahlung nicht einverstanden ist (weil sie beispielsweise auf einer falschen Schätzung beruht), kann man den Abschlag in Absprache mit dem Stromanbieter unabhängig von einer Widerspruchsfrist jederzeit wieder kürzen. Die Nach- oder Rückforderung im Rahmen der Jahresrechnung sorgt dann letztendlich dafür, dass die gezahlten Abschläge wieder den Gesamtkosten des Verbrauchs entsprechen.