Stromnachzahlung - Strom soll abgestellt werden. Was kann man als Untermieter tun?

8 Antworten

Das ist eine komplizierte Angelegenheit. Die Abschaltung des Stromes kann letztendlich nur durch eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht verhindert werden. Klarer Fall für einen Anwalt euer Problem

Oder durch Zahlung der Rückstände. Gibt es Rückstände, macht auch das Amtsgericht nichts. Da kann ein Anwalt auch nicht helfen.

@bwhoch2

Eine einstweilige Verfügung ist kein Urteil, sondern eine vorläufige Eil-Entscheidung, die den Antragsteller davor bewahrt von heute auf morgen ohne Strom dasitzen zu müssen. Zahlungsrückstände, zum Nachteil der Untermieter, können dann in aller Ruhe abgewickelt werden. Schließlich geht es dem Hauptmieter dann an den Kragen, weil er seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist

Hallo,

die bisherigen Antworten waren schon hilfreich. Ich hätte aber noch ein paar Anmerkungen. So wie ich die Geschichte verstehe, habt ihr die anteiligen Kosten an den Hauptmieter gezahlt? Ich würde in jedem Fall einmal mit dem Versorger sprechen. Handelt es sich bei der vermeintlichen Forderung um eine Nachzahlung oder sind Rückstände aufgelaufen, weil der Hauptmieter das Geld nicht weiter geleitet hat? Warum das brisant sein kann gleich mehr.

Ob sich der Hauptmieter tatsächlich in der Insolvenz befindet, kann man u.U. auf dem Internetportal insolvenzveröffentlichungen.de in Erfahrungen bringen. Du kannst dann unter dem für den Wohnsitz (Meldeadresse?, wo ist er denn immer?) zuständige Insolvenzgericht nach Veröffentlichungen suchen. Sollte er tatsächlich in der Insolvenz sein, dann befindet er sich derzeit in der sog. Wohlverhaltensperiode, in der er keine neue Schulden machen darf. Das kann u.U. zur Versagung der Restschuldbefreiung führen, welche das Ziel einer Insolvenz ist. Ihm MUSS also daran gelegen sein, die Forderung (sofern es sie gibt) auszugleichen.

Sofern ihr nachweisen könnt, die Gelder immer an ihn weiter geleitet zu haben (Kontoauszüge, Quittungen) und er sollte es unterschlagen haben, nicht lange fackeln und zur Polizei. Dann neben der Anzeige auch gleich versuchen, die Forderungen an ihn zu titulieren (wenn er nie da ist... ;-) und ggf. beim Insolvenzverwalter als Forderung aus unerlaubter Handlung (Betrug, dass muss auch im Tietel stehen) anmelden. Da muss euch aber ein Anwalt helfen.

Ich will damit sagen, dass ihr nicht zimperlich sein müsst sondern sehr resolut auftreten und die Belege der vermeintlichen Nachforderung zur Einsicht anfordern könnt.

Wie verhält es sich mit der Mietsicherheit (privater Vermieter) oder Genossenschaftsanteilen (die pfändet der Insolvenzverwalter schon mal gerne) und kann den Vermieter zusätzlich nervös machen. Auch würde der vom Ausbau des Stromzählers durch den Versorger erfahren. Es gibt also diverse Ansätze, auf den Hauptmieter Druck aufzubauen, wenn er euch hinhält. Das geht gar nicht!

Ihr habt euch in diesem Fall ja nichts vorzuwerfen und solltet das Gespräch mit dem Versorger suchen und den Fall schildern. Vielleicht lässt sich dieser ja auf einen anderen Vertrag ein. Die aufgelaufenen Verbindlichkeiten auf euch zu nehmen halte ich für den letzten Ausweg....

Wenn es eine Stromnachzahlung geben muss, dann geht die selbstverständlich an den Stromanbieter und nicht an den Mieter.

Dem würde ich gar nichts überweisen.

Ja gut, natürlich können wir unseren Anteil dann auch direkt an den Stromanbieter zahlen, WENN dann deine Nachzahlung existiert... gibt es Stromanbieter die per E-Mail benachrichtigen? Nein oder?

@SamQuinzel

Ihr werdet schon aus dem Grund keinen neuen Strom Anbieter finden, weil euer Stromzähler auf dem Hauptmieter angemeldet ist. Geht zu einem Anwalt, der das alles professionell regelt

@Kachada

Kein schlechter Rat, aber bis der Anwalt mal aktiv wird, dauert es auch geraume Zeit. Bis dahin ist der Strom abgestellt. Das geht schneller, als man sich versieht.

@SamQuinzel

Ja, meiner benachrichtigt über normale Vorgänge per EMail. Eine Mahnung käme aber schriftlich, erst Recht die letzte Mahnung die mit einer Abschaltung droht. Die MUSS es schriftlich gegeben haben.

Wenn er die nicht vorlegen kann hat er die verloren oder will Euch über den Tisch ziehen!

Da du nichts weisst, solltest du dich zunächst aus erster Hand informieren:

1. Lass dir das angebliche Schreiben vom Stromanbieter von deinem Vermieter zeigen.

2. Setze dich selber mit dem Stromanbieter in Verbindung. Natürlich reicht ein Untermietvertrag. Versuche mit dem Stromanbieter direkt eine Lösung zu finden.

3. Ich würde nicht für die Schulden des Hauptmieters bürgen. Das ist sehr riskant. (Wenn dann lieber gleich alles bezahlen, aber nicht bürgen, weil dann das Risiko besteht, dass größere Schulen dazu kommen können).

4. Gibt es die Möglichkeit, den Mietvertrag selber zu übernehmen? Dann kannst du ggf. den anderen kündigen, wenn der seine Miete und Nebenkosten nicht zahlt.

1. Definitiv, ohne schreiben überweise ich auch kein Geld. 

2. Den Stromanbieter kenne ich leider noch nicht. Werde ich aber morgen raus finden, damit ich dort selbst anrufen kann. eben um eine Lösung zu finden. Ich will mich aber vorher informieren - nicht dass ich dann da stehe und der Stromanbieter sagt: "Wir können keine Auskunft geben"

3. Ich habe mich Falsch ausgedrückt. Ich meine damit ich möchte natürlich nicht seine Schulden zahlen und auch nicht dafür Bürgen. Denn ich weiß ja auch nicht, wie oft oder wie regelmäßig der Hauptmieter überhaupt zahlt.

4. Laut der Vermieterin könnten ich sofort die Rollen mit dem Hauptmieter tauschen. Ich könnte also die Hauptmieteren werden und hätte so die komplette Einsicht. Die frage ist da nur für mich, kann ich mir dann einen eigenen Stromanbieter suchen obwohl der Vertrag von dem anderen Mieter noch läuft?

@SamQuinzel

Da du als Mieter/in keinen Vertrag mit dem bisherigen Stromanbieter hast, kannst du auch einen anderen suchen, ohne eine Kündigungsfrist zu beachten. Du kannst aber auch mit dem seitherigen Stromanbieter einen neuen Vertrag machen. Dann musst du auch nicht die Altschulden des bisherigen Vertragspartners übernehmen. Denn die gehen dich formal rechtlich nichts an, da du bisher keinen Vertrag mit denen hast.

Wichtig: aktuellen Zählerstand ablesen und denen mitteilen.

Hi,

Bevor Du irgendwelche Schritte einleitest, die eine Änderung des Stromliefervertrages mit einem Energieversorgers betreffen, solltest Du zuerst mal prüfen ob den die Behauptungen stimmen. Denn hier scheint ja das größte Problem zu liegen.

Klar, das Du nichts zahlst, ohne vorher einen entsprechenden Bescheid gelesen zu haben. - Mach Ihm das unmissverständlich klar und bestehe auf Einsicht. Keine Kopie = Kein Geld!

Ein EVU darf ab 100 € Rückstand mit mehrfacher postalischer Ankündigung den Netzbetreiber mit der Sperre beauftragen. Die Kosten für die Sperre liegen meist um die 150 €. - Ich würde folgendes raten:

1) Frage beim Netzbetreiber wer der Lieferant ist. Hier reicht die Zählernummer aus. Das kann man meist auch telefonisch. Vielleicht erfährst Du schon vorab, ob ein Sperrauftrag mit welcher Frist vorliegt.

2) Beim EVU fragen wann die letzte Rechnung erstellt wurde, und ob Du eine Kopie haben könntest. Stimmt die Behauptung der Nachzahung? - Höhe? Mit Vorlage Deines Untermietvertrages solltest Du Auskunft bekommen. - Vielleicht gibt Dir der Hauptmieter auch eine Vollmacht zur Einsicht?

Erst wenn 100 % klar ist, das er Miet- und Stromschulden hat, würde ich entsprechend reagieren und das Mietverhältnis mit dem Eigentümer tauschen. Weiter würde ich überlegen, ob er in der Lage ist seine zukünftigen Verpflichtungen gegen mich (Miet- und Kostenbeteiligung) pünklich zu zahlen, so wie du es bisher getan hast. Ansonsten aus der ehem. "eigenen" Whg rauskündigen. ;-)

Nicht das er nur Geld für anderes braucht, und die Stromrechnung als Vorwand nimmt, um sich von Dir Geld schenken zu lassen.