Stromkostenabrechnung in einer Lagerhalle bei nur einem Stromzähler und mehreren Mietern

2 Antworten

Der Vermieter hat auch für Zwischenzähler zu sorgen um die Verbräuche zuordnen zu können. Die Abrechnung gegenüber dem Versorger geht dann an den Hallenbetreiber/Eigentümer und der muß dies dann auf jeden Verbraucher verteilen. Er kann aber auch Pauschalverträge abschließen, daß die Energie- und Heizkosten und die sonstigen Nebenkosten mit in der Pauschalen Mieter abgegolten werden. Nur besteht dann die Gefahr, daß er auf einen Teil der Kosten sitzen bleibt. Aber es kann doch wohl keine Schwierigkeiten geben sollte für jeden Mieter einen Zwischenzähler zu installieren.

Sowas hätte man eigentlich vor dem Anmieten klären müssen, besten Lösung wären ja Zwischenzähler für jeden anderen Mieter. Wurde das nicht irgendwie im Mietvertrag vereinbart? Ansonsten wird's wohl durch alle Mieter geteilt, es gibt ja keine andere Möglichkeit herauszufinden wer tatsächlich wieviel verbraucht hat.