Stromkostenabrechnung in einer Lagerhalle bei nur einem Stromzähler und mehreren Mietern
Hallo gutefrage.net Gemeinde.
Ich habe mal eine Frage bezüglich der Abrechnung von Stromkosten. Wir sind seit kurzem Mieter in einem Hallenbereich. Bis vor wenigen Jahren wurde der gesamte Hallenkomplex von einer Firma genutzt. Diese wurde mittlerweile aufgelöst und der Vermieter will nun verschieden Teilbereiche an unterschiedliche Mieter vermieten. Jedoch besteht folgendes Problem. Sämtliche Stromkabel laufen über einen Zähler. Somit fallen Stromkosten an, aber keiner weiß wie viel jeder Bezahlen muss, das es keine gesonderten Stromzähler gibt. Nun meine Frage: Wer muss denn dafür Sorge tragen, dass die Stromkosten für jeden Mieter einzeln ablesbar sind? Oder wird so was dann auch alle Mieter gleichmäßig verteilt. Was sicherlich zu Ärger führen wird, da 1. die Hallen nicht alle gleich groß sind und 2. der Stromverbrauch natürlich sehr unterscheidlich verteilt ist. Manche Hallenbereiche werden nur zur Lagerung benutzt. Vielelicht hat ja jemand eine Antwort parat. Danke euch im voraus schon vielmals.
Grüße
2 Antworten
Der Vermieter hat auch für Zwischenzähler zu sorgen um die Verbräuche zuordnen zu können. Die Abrechnung gegenüber dem Versorger geht dann an den Hallenbetreiber/Eigentümer und der muß dies dann auf jeden Verbraucher verteilen. Er kann aber auch Pauschalverträge abschließen, daß die Energie- und Heizkosten und die sonstigen Nebenkosten mit in der Pauschalen Mieter abgegolten werden. Nur besteht dann die Gefahr, daß er auf einen Teil der Kosten sitzen bleibt. Aber es kann doch wohl keine Schwierigkeiten geben sollte für jeden Mieter einen Zwischenzähler zu installieren.
Sowas hätte man eigentlich vor dem Anmieten klären müssen, besten Lösung wären ja Zwischenzähler für jeden anderen Mieter. Wurde das nicht irgendwie im Mietvertrag vereinbart? Ansonsten wird's wohl durch alle Mieter geteilt, es gibt ja keine andere Möglichkeit herauszufinden wer tatsächlich wieviel verbraucht hat.