Stromkosten: Ein Zähler plus Zwischenzähler für Einliegerwohnung
Liebe Leute, es geht bei mir nachdem ich den neuen Mietvertrag nicht angenommen habe, jetzt wohl in die zweite Runde. Problem: Ein Haus mit 2 Wohnungen, 1 Hauptstromzähler (bei mir) und 1 Zwischenzähler für Einliegerwohnung. Strom ist auf meinen Namen angemeldet und ich zahle diesen komplett, der von der Einliegerwohnung wird anteilig monatlich im Voraus auf mein Konto gezahlt. Wenn also die aus der Einliegerwohnung ihre Vorauszahlungen einstellen, dürfte ich den Strom für oben kappen lassen, weil sonst zahle ich ja für 2 Wohnungen und sehe das Geld wohl nie wieder?
2 Antworten
Unter einhaltung der rechtlichen Rahbenbedingungen für Energielieferungen darfst du den Strom abstellen (lassen) dies ist aber erst ab einer gesamtforderung von 100 € oder mehr zulässig und betrifft auch nur forderungen die DU gegen den schuldner hast. d.h. wenn der keine Miete zahlt, (der vermieter ist ja ein anderer) aber den strom darf ihm der strom nicht abgestellt werden....
es gäbe übrigens, um dich aus der nummer raus zu bekommen noch eine andere option. der vermieter erklärt sich bereit, den Stromzähler auf seinen nahmen anzumelden und so wohl du als auch dein mitmieter ihr bezahlt die abschläge an den vermieter und erhaltet dann im gegenzug am ende des Abrechungszeitraumes eine entsprechende abrechung.
wichtig dabei ist, dass die Anlage durch das Abstellen nicht beschädigt oder verändert werden darf.
schritt 1: die zahlungserrinnerung:
hier dürfen noch keine konsequenzen angedroht werden. außerdem darf hier noch keine Mahngebühr erhoben werden, wenn doch, dann nur in höhe der tatsächlich anfallenden Kosten. das wäre in deinem Fall das Briefporto (falls versandt wird) so wie Tinte / Toner und Papier bzw.. Umschlag. also alles in allem maximal etwa 1 € dafür würde ich mir die Mühe und den stress nicht machen.
wichtig ist, dass in der zahlungserrinnerung eine klare frist für den zahlungseingang gesetzt ist. 10 werktage (14 Tage) sind hier realistisch. bitte formuliere nicht wie "ich erwarte ihre zahlung innerhalb von 14 Tagen" sondern lieber "...bis zum...."
erst wenn mit ABLAUF des betreffenden Tages keine zahlung eingegangen ist, dann darf die 2. Zahlungserrinnerung versandt werden. die darf auch ruhig mahnung heißen, außerdem darf darin auch eine Sperrandrohung enthalten sein. achte aber bitte darauf, dass du dem schuldner bis zur Sperrung mindestens wiederum 14 Tage zeit lassen musst.
formuliren würde ich es wie folgt: "erfolgt bis zum.... nicht die vollständige zahlung, behalten wir uns das Recht vor, Ihren Anschluss ab Fälligkeit zu sperren"
damit behälst du dir a.) das türchen offen, dass falls der Schuldner willen zeigt zu zahlen und z.b. in raten abstottert von einer Sperrung abzusehen, und b. auch später zu sperren, wenn der schuldner sich drauf beruft, sie dürften aber nur am.... sperren...
wichtig ist, dass du unmittelbar vor der sperrung noch einmal das persönliche gespräch mit dem schuldner suchst. das kann ruhig über dritte geschehen, es muss aber vorher klar sein, dass von einer sperrung abgesehen werden muss, wenn der schuldner den ausstehenden betrag vollständig begleicht...
lg, Anna
ja und nein
du musst zu erst Abmahnen und eine angemessene Frist zur erfüllung der Zahlung setzen. Verstreicht diese, kannst du den Strom kappen. Allerdings auch nur dann, wenn in der Wohnung keine Kinder und keine sonstigen hilfsbedürftigen (sehr alte Menschen, Behinderte, usw.) wohnen.