Stromklau?

5 Antworten

Schreibe einen Brief an den Vermieter, dass du die Betriebskostenabrechnung im Punkte Haus Strom nicht begleichen wirst und setze wenn möglich auch die Namen anderer Mieter mit ein, die sich dem verweigern werden. Weiter kannst du nichts tun...

Es sind nur zwei Mietparteien in dem Haus wir und die die den Strom ziehen......das Ärgerliche ist das der Hausstrom durch die Personen gerechnet werden und wir sind nun auch noch vier Personen und die "Diebe" zwei.....

@Madeleinep

Notiert euch die Zählerstände und gebt sie der Strom Gesellschaft regelmäßig durch

Nun zu meinem Anliegen. Vor einigen Monaten wurde einer Mietspartei wegen nicht bezahlten Beiträgen der Strom abgeklemmt, wo sie sich darauf hin mit Wissens des Vermieters mit Kabeltrommeln und Verlängerung Dosen sich den Strom aus dem Keller ziehen . Ich finde es sehr unverschämt da ich jetzt für ihre Stromkosten aufkomme ,denn ich kann mir es nicht vorstellen das der Vermieter das ausrechnen kann wie der tatsächliche hausstromverbrauch war. Kann ich in diesen Punkt gegen den Vermieter oder den betreffenden Mieter was unternehmen?

Den Vermieter informieren:

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

Sie können die Miete angemessen mindern aber die Höhe sollte ein Fachmann festlegen.

Wenn ihr für den verbrauchten Allgemeinstrom aufkommen müsst, dann ist es selbstverständlich nicht okay. es gibt in einigen Fällen auch die Option einer Umlagenpauschale für den allgemeinstrom. das ist vor allem dann der Fall wenn der Vermieter mit im Haus wohnt und es keinen eigenenen Allgemeinzähler gibt. (treppenhausbeleuchtung, Heizung und Klingelanlage laufen über den Zähler des Vermieters)

mein persönlicher tipp: schau mal was du in den vergangenen jahren für einen Verbrauch hattest, den würde ich bezahlen. und nicht mehr. die verbräuche an Allgemeinstrom sind in der Regel, wird nicht elektrisch beheizt sehr konstant. Klingel, Heizung und Treppenhausbeleuchtung sind eher stetige verbraucher. leichte schwankungen von, ich sag mal 100 bis maximal 200 kWh im Jahr sind da drin. mehr dürften es aber nicht sein.

bezahle, wenn die Nebenkostenabrechnung kommt, nur das an Allgemeinstrom was ihr auch schätzungsweise verbraucht habt. das Gleiche würde ich übrigens auch allen anderen Mietern empfehlen...

was das rechtliche betrifft, macht euch erst mal wenig sorgen, harte konsequenzen kann es erst dann geben, wenn 2 Monatsmieten oder mehr offen stehen. dennoch solltet ihr auf jeden Fall zur Wahrung eurer Ansprüche mal einen Mieterschutzverein aufsuchen oder zum Anwalt gehen..

in Deutschland gibt es zwar keine sammelklagen, Ihr habt aber jederzeit die Möglichkeit, als Intressensgemeinschaft rechtlich gegen euren Vermieter vorzugehen.

setzt euch mal als Mieter mit eurem Vermieter an einen Tisch. dann bietet ihr ihm an, sagen wir 5% mehr, als das was ihr im letzten Abrechnungsjahr verbraucht habt, zu bezahlen. geht der vermieter auf das Angebot nicht ein, solltet ihr wirklich den MSB oder einen Anwalt aufsuchen.

lg, Anna

Das verstehe ich nicht. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben hat ein Mieter Kosten und Lasten für Beleuchtung zu tragen. Aus einer Steckdose kann es nicht leuchten, also hat er doch auch nichts zu wuppen. Was genau wurde denn mietvertraglich hierzu vereinbart?

Ich schlage daher vor, eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben und dann kümmert sich die Staatsanwaltschaft alsbald um diesen Vorgang. Vergleichbare Vorgänge durfte ich auch schon erleben und die waren in kürzester Zeit beendet mit Urteil. Viel Glück.

Das ist natürlich auch mit Wissen des Vermieters nicht ok.

Ruf den zuständigen Stromnetzbetreiber an und melde das. Die werden das Kabel ruckzuck entfernen und die Stromdiebe auch noch über eventuelle rechtliche Folgen in Kenntnis setzen :-)

Kannst natürlich auch die Polizei rufen, die kümmern sich auch drum.

Auch wenn die Vermieter es wissen und dulden?

@Madeleinep

Auch dann, denn im Endeffekt entsteht ja nicht dem Vermieter der Schaden sondern allen anderen Mietern, die den illegal genutzten Strom am Ende bezahlen müssen

Schlussendlich stellt die Versorgung einer Mietwohnung über eine einzige Steckdose im Keller mittels Kabeltrommel auch ein Risiko für alle Bewohner da (Brandschutz)

@Madeleinep

Nein, die Strom Gesellschaft wird nicht unternehmen. Ich hatte das schon durch. Nur der Vermieter kann die Leitung entfernen lassen. Verweigert die Zahlung des Postens Haus Strom und droht mit Betrugsanzeige, sollte er den Posten einfordern wollen.

@Sysiphus74

Danke für die rasche Antwort und Hilfe

@Mandrinio

Egal ob der Vermieter das duldet, es stellt eine Gefahrenquelle dar und fügt Dritten einen Finanziellen Schaden zu.

So oder so, das Kabel muss da weg :-)