Stromanbieter kann Endabrechnung stornieren?
Hallo zusammen! Ich habe für 4 Monate in meiner alten Wohnung gewohnt. Dort hatte ich einen Stromvertrag mit E wie Einfach. Ich hatte einen Nachtspeicherofen, weswegen das natürlich entsprechend teuer war. 😥 naja ich bin zum 31.3. Dort ausgezogen hatte auch keine Probleme mit der Kündigung bei e wie einfach. Anfang Mai kam dann die endabrechnung wo ich fast 200 Euro nachzahelen musste. Habe ich auch getan war alles erledigt. Jetzt im August also koch mal 3 Monate später schreiben die lieben Leute mir die Endabrechnung wurde storniert und beruht jetzt auf "historischen" Daten. Ich soll noch mal 110 Euro zahlen!! Ich rief dort an, weil ich gerne eine Erklärung dafür hätte. "Ja ich weiß auch nicht.. ähh.. Ja der netzbetreiber hat was korrigier! " auf weitere nachfrage wurde dann mit zahlen um sich geschmissen bis dann raus kam, der Zähler hätte rund 1000 kwh weniger zu Beginn des Vertrages gehabt. Wie kann denen das jetzt nach monaten auffallen?! Es sind seitdem 9 ganze Monate vergangen!!!
Wie ist denn nun die Rechtslage? Muss ich das bezahlen und auf die nächste Rechnung weil zb der Zähler doch noch mehr drauf hatte am ende? Kann ich da wiedersprechen oder einen Anwalt einschalten?
3 Antworten
Die Frage die zu klären ist: Wer hat den Anfangsstand deinem Energieversorger mitgeteilt?
Wenn du es selber warst, wird es schwer zu beweisen das du Recht hast, es sei denn dein Vermieter/ Verwalter hat ein gegengezeichnetes Übernahmeprotokoll bei deinem Einzug angefertigt.
Wenn ein dritter den Zählerstand übermittelt hat, müsste er entweder einen Fehler gemacht haben (was keiner gerne zugibt...) oder absichtlich gehandelt haben (was niemand zugeben würde...).
Normalerweise schreibt man sich die Zählerstände auf.Du mußt doch vor Vertragsanfang bei E wie Einfach vom Anbieter davor eine Rechnung erhalten haben auf dem der Zählerstand oben steht.Falls du zu dem Zeitpunkt in die Wohnung eingezogen bist hast du doch bestimmt ein Übergabeprotokoll mit den Vermieter gemacht auf dem alle Zählerstände von Strom ,Wasser usw. oben steht .Du mußt ja deshalb einen Anfangszählerstand haben mit den du dann die Rechnung vergleichen kannst.
Hast Du bei der Anmeldung den einen abgelesen Zählerstand angegeben? Kannst Du den Zählerstand zur Wohnungsübergabe per Übergabeprotokoll nachweisen?
Wurde zum Vertragsbeginn (kann man in der Vertragsbestätigung finden) ein falscher Zählerstand angegeben (z.B. wurde falsch der Zählerstand ermittelt), dann darf natürlich der Netzbetreiber diesen nachträglich ändern. Damit kann der Stromanbieter - vielmehr muss der Anbieter - die Rechnung korrigieren.