Stromanbieter kann Endabrechnung stornieren?

3 Antworten

Die Frage die zu klären ist: Wer hat den Anfangsstand deinem Energieversorger mitgeteilt?

Wenn du es selber warst, wird es schwer zu beweisen das du Recht hast, es sei denn dein Vermieter/ Verwalter hat ein gegengezeichnetes Übernahmeprotokoll bei deinem Einzug angefertigt.

Wenn ein dritter den Zählerstand übermittelt hat, müsste er entweder einen Fehler gemacht haben (was keiner gerne zugibt...) oder absichtlich gehandelt haben (was niemand zugeben würde...).

Normalerweise schreibt man sich die Zählerstände auf.Du mußt doch vor Vertragsanfang bei E wie Einfach vom Anbieter davor eine Rechnung erhalten haben auf dem der Zählerstand oben steht.Falls du zu dem Zeitpunkt in die Wohnung eingezogen bist hast du doch bestimmt ein Übergabeprotokoll mit den Vermieter gemacht auf dem alle Zählerstände von Strom ,Wasser usw. oben steht .Du mußt ja deshalb einen Anfangszählerstand haben mit den du dann die Rechnung vergleichen kannst.

Hast Du bei der Anmeldung den einen abgelesen Zählerstand angegeben? Kannst Du den Zählerstand zur Wohnungsübergabe per Übergabeprotokoll nachweisen?

Wurde zum Vertragsbeginn (kann man in der Vertragsbestätigung finden) ein falscher Zählerstand angegeben (z.B. wurde falsch der Zählerstand ermittelt), dann darf natürlich der Netzbetreiber diesen nachträglich ändern. Damit kann der Stromanbieter - vielmehr muss der Anbieter - die Rechnung korrigieren.