Strom und Gasvor Einzug, während Renovierung zahlen?

9 Antworten

Die Grundversorgung beginnt zum Zeitpunkt des Mietvertragsbeginn zu laufen - das ist nun mal halt so gesetzlich geregelt... ich kann wenn ich 14 Tage oder 4 Wochen in Urlaub bin auch nicht Strom und Gas abbestellen...

es ist eigentlich "normal" das man in dem ersten monat in dem man noch renoviert etc. den betriebskostenabschlag zahlt, aber noch keine kaltmiete. zur wohnungsübergabe (also am 1.7.) werden auch die zählerstände abgelesen mit denen du dich dann bei den stadtwerken o.ä. anmelden kannst.

es ist vollkommen normal das du das zu diesem datum machst, denn dann kannst du ja strom vebrauchen und auch heizen wenn du möchtest. das musst natürlich DU bezahlen und nicht der vermieter...

Dein Mietvertrag beginnt am 1.7. und ab da mußt Du neben der Miete auch die Betriebskosten zahlen. Wenn darin die Kosten für Heizung und die Warmwasseraufbereitung enthalten sind natürlich auch diese.

Bedenke das die im Sommer bzw. der heizfreien Periode gezahlten Kosten das sog. angesparte Guthaben für die Heizperiode bilden.

Jeder Monat den Du weniger Heizkosten zahlst kann zu einer, nicht geringen, Nachzahlung an Heizkosten führen.

Das trifft auch zu wenn Du Gas extra zahlst.

Bei Strom ist das egal.

ich nehme an du renovierst nicht im Dunkel und Werkzeug wie Bohrmaschine usw. brauchst du auch. Also brauchst du Strom. Wer soll den zahlen?

Du brauchst für deine Renovierung weder Strom noch Wasser? Alle Achtung! Ohne Hände/Material waschen und abends im Dunkeln. Wird bestimmt schön.

Auf das Jahr gesehen wird eh monatlich der Durchschnittsverbrauch bezahlt. Bei der Jahresendabrechnung bekommst du dann das zu viel Gezahlte zurück, oder musst nachzahlen. Das ist schon ganz fair so. Du bestellst ja auch nicht für die Sommermonate deine Heizung ab.