Strom kündigen bei Vattenfall nach angekündigter Preiserhöhung
Wir sind bei Vattenfall und haben eine Ankündigung der Strompreiserhöhung ab Januar 2012 bekommen.
Kann ich bei Vattenfall aufgrund der angekündigten Erhöhung ohne Frist kündigen (ich habe keinen schriftlichen Vertrag mit ihnen abgeschlossen, damals beim Umzug war der Strom eingeschaltet und ich habe lediglich den Zählerstand telefonisch durchgegeben)?
Kann diese Kündigung formlos per Brief erfolgen?
Und wenn ich einen anderen Anbieter wähle, wie ist gewährleistet, dass der Strom nicht ein paar Stunden oder tage ausgeschaltet ist sondern übergangslos weiter läuft?
4 Antworten
vattenfall ist dein Grundversorger, aufgrund einer Preiserhöhung kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht gebrauch brauchen. Die Kündigung sollte schriftlich am besten per Post (E-Mail ist nicht gesetzmäßig). Dann stellst bei einem ausgewählten Stromlieferanten einen Antrag, bitte vermerke hier irgendwo, dass du deinen Altstromlieferanten schon gekündigt hast, sonst tuen die das wieder und das dauert zusätzlich. Den Antrag kannst du jetzt schon zum 01.01. stellen. Bitte achte darauf, dass du die richtige Zählernummer angibst-sonst gibt es Probleme mit dem Netzbetreiber. Falls nun wirklich der Wechsel nicht reibungslos passieren sollt-dann rutschst du in die Ersatzversorung. Heißt, du kommst wieder zu Vattenfall. Somit muss der neue Lieferant erneut Kündigen. Falls das Verschulden der verzögerten Lieferung auf der SEite des Neulieferant liegt, dann kannst du eine Differenzerstattung verlangen.
http://www.finanztip.de/preislotse/f/stromvertrag-sonderkuendigungsrecht.htm
schau auch mal hier
Du kannst innerhalb 14 Tage aufgrund der Preiserhöhung außerordentlich kündigen mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. Die Kündigung kann formlos erfolgen, sollte aber alle wichtigen Kundendaten enthalten.
Mit dieser Ankündigung hast Du auch Infos zur Kündigungsmöglichkeit bekommen. Einfach mal draufschauen.
Ein Stromwechsel klappt reibungslos. Da wird nichts zwischendurch abgeschaltet.
Regulär.... kannst du. Nicht ab "Sofort", erst zur eigentlich nächsten Abschlagszahlung. Gewährlistet ist da garnichts, vorallem nicht bei einer fristlosen Kündigung. Du kannst nicht um Heute 9 Uhr kündigen und um 10 Uhr Strom vom neuen Anbieter beziehen.Ist alles Eine Sache von Planung und Termineinhaltung. Schließ einen vertrag bei dem neuen ab, zb. ZUM 01.01.2012. Gleichzeitig kündigst du beim alten ZUM 31.12.2011.
Kurz gesagt: das muss alles vorher mit dem neuen Stromlieferanten in trockenen Tüchern sein.
erst zur eigentlich nächsten Abschlagszahlung. >
Das ist nicht richtig.