Strom Jahresabrechnung Frist?

2 Antworten

6 Wochen zwischen Ablesung und Absendedatum der Rechnung, das wäre logisch.

Nach § 40 (4) Energiewirtschaftschaftsgesetz gilt:

"...Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung ... spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochennach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält."

Günter

Woher ich das weiß:Berufserfahrung