Strom für die Gemeinschaftsheizung auf unseren Zähler?

8 Antworten

Es ist natürlich nicht rechtens, wenn ihr für zwei zahlen müsst, da muss sich der "zweite" auch bei den Kosten beteiligen. Ihr müsst nur den Verbrauch zahlen, den ihr gehabt habt. Wenn es nicht nachvollziehbar ist, wer was verbraucht hat, dann ist die Summe einfach durch die zwei Verbraucher zu teilen.

.... für mich ist das ein Fall für den Staatsanwalt. Zudem arbeitet der meist neutral und kostenfrei sowieso.

Der hat Gutachter zur Hand und somit kann ermittelt werden, was genau Euch zusteht.

Hin zur Polizei und Anzeige erstatten wg. Verdacht auf Stromdiebstahl.

Viel Glück.

Nach deinem Kommentar zur Frage müsste das die erste Abrechnung für Strom in der neuen Wohnung sein. Daher kann zwar ein Vergleich mit dem Vormieter vorgenommen werden, aber gerichtsfest ist das nicht, weil der tatsächliche Mehrverbrauch durch den Heizungsbetrieb nicht ermittelt werden kann. Auch eine Schätzung hat noch Fehlerpotential.

Die Bemerkung des Vermieters "das wäre schon immer so" ist natürlich nur eine Schutzbehauptung um Kosten der Trennung der Stromversorgung zu sparen.

Somit wäre eine Forderung nach Trennung der Stromversorgung und Einbau eines Zwischenzählers unter Fristsetzung zugangssicher an den Vermieter zu richten.

Andere Mieter, die vom aktuellen Zustand partizipieren, kann nur der Vermieter zu einer Nachforderung in der Kostenstelle Heizungskosten (BK) bewegen. Somit wäre eine Beteiligung des Vermieters an deinen Stromkosten nicht vom Vermieter allein zu schultern. 

Die Bezahlung der Stromrechnung kann dir momentan niemand abnehmen, weil du der Verbraucher im Sinne RWE bist. Folge auch dem Rat von @imager761.

Sicherungen alle aus und siehe da sogar die Heizungsanlage ging aus, also läuft die komplette Heizung über uns.

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Wie kommst du zu der Erkenntnis - lief der Zähler weiter?

und was ist eine "Gemeinschaftsheizung"?

Die Vergleichswerte sind vom Vormieter ... vielleicht habt ihr wirklich sehr mehr verbraucht als der Vormieter - das hat doch auch etwas mit dem persönlichen Verbrauchsverhalten zu tun ...

Der Heizungskeller liegt neben unserer Wohnung und da haben wir das mitbekommen, dann haben wir nur den Schalter von der Heizung angemacht und der Zähler lief wieder.

Mehrverbrauch haben wir nicht,da wir genau die selben Geräte haben wie vorher auch

 

@Bigjohn59

und womit wird geheizt - mit Öl, mit Gas, mit Strom?

@frodobeutlin100

m.E. geht es allenfalls um den Betrieb der Heizung - ncht um die Heizkosten anderer - das sind nie und nimmer 2200 kwh ... der Rest wäre dnan persönlicher Mehrverbrauch der selbstverständlich zu zahlen ist ...

jeder verbraucht anders - Werte anderer sind lediglich ein Anhaltpunkt - vielelicht waren die nie da und haben auch fast keine Geräte benutzt ....

Fordere vom Vermieter den Differenzbetrag zurück. Hier kommt § 812 BGB zum Tragen (Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung). Des weiteren fordere per Einwurfeinschreiben die Änderung des Stromanschlusses für die Heizung binnen max. drei Wochen (datieren). Kündige bis dahin eine Mietminderung in der Höhe des monatlichen durch die Heizung verursachten geschätzten Mehrverbrauches ab nächstem Monat an.