Strom erst 2 Monate nach Einzug angemeldet. Welchen Zählerstand angeben?
Hallo,
ich habe meinen Strom erst 8 Wochen nach Einzug in die neue Wohnung angemeldet.
Der neue Stromversorger möchte jetzt den Zählerstand mit Ablesedatum vom 31.05. haben. Das Datum ist ja nun schon überschritten und außerdem habe ich die letzten 8 Wochen Strom gehabt aber nicht bezahlt.
Gebe ich nun einfach den aktuellen Zählerstand an, oder den Zählerstand vom Tag des Einzugs (der liegt mir auch vor)?
4 Antworten
Der Stromanbieter kennt doch den Stand vom letzten Mieter.
Du hättest den Zählerstand an dem Tag notieren müssen, wo du die Wohnung übernommen hast und den mitteilen müssen.
Man nimmt den Stand von dem Tag, wo man einzieht.
Wenn Du den ZS vom Enzug hast, dann gib den an.
Passt!
Sonst geht das Geeier um den Verbrauch zwischenzeitlich los.. dann schätzen die rum.. dabei HAST Du den Stand ja.
Also den.
(hab früher für RWE gearbeitet, daher..)
Gib am besten beide ab!
Abhängig was in den Wochen davor war und was gemacht wird, Brauchen sie evtl. beide!
den Zählerstand vom Tag des Einzugs natürlich.