Strom-Abrechnung pauschal möglich ?
Wir haben einen kleinen Gewerbe-Mieter mit bisher winzigem Stromverbrauch über Zwischenzähler . -- Die Eichung des Zwischenzählers ist jetzt abgelaufen , und wir haben auch einfach keine Lust , die hyperteure Verlegung von Neukabeln usw usw ( unser Hauselektriker avisierte Kosten durch Verlegung usw in Höhe von 4.500 € = 2 Jahresmieten ), und auch diese Zwischenabrechnungen durchzuführen Wir möchten unserem Gewerbe-Mieter vorschlagen, dass er ( der mit seinem Zwischenzähler hinter einem Allgemeinstromzähler hängt ) , dass er auf Grundlage der Allgemenstromverbräuche der Vorjahre einen neuen Abrechnungsmodus eingeht , d.h. wir verzichten auf Ablesegebühren + Miete usw , er zahlt den überzähligen Betrag über dem Durchschnitt der letzten Jahre . Wir wissen, dass das natürlich zu Ungerechtigkeiten führen würde.
FRAGE Ist diese mietvertragliche Regelung im nachhineien anfechtbar ???? Ist dasmietrechtlich OK , wenn der Gewerbemieter das unterschreibt ?????
3 Antworten
Das kannst Du machen. Ist nicht anfechtbar. Für Dich aber auch nicht. Du machst ihm ja gerade eine "Flatrate" schmackhaft.
Wieso wird nicht weiter über Zwischenzähler abgerechnet? Warum benötigt man für 4.500 € neue Kabel?
Zwischenzähler müssen nicht amtlich geeicht sein, da er nur zur Abrechnung zwischen Dir und dem Mieter dient. Zähler die der Abrechnung mit dem Versorger dienen müssen geeicht sein
wenn er einverstanden ist und das schriftlich geregelt wird, ist das ok