Stress mit Prisma Life, für eine Kündigung zahlen?
Hallo,
ich hatte bei der Prisma Life eine Fondgebundene Rentenversicherung in der ich jeden Monat 50€ einzahle. Nun möchte ich die Kündigen. Mir wurde gesagt, wenn ich dort Kündige muss ich denen 2400€ Kostenvergleichsbarung bezahlen. Wer kennt die Prisma Life und seit wann muss man eine Kostenvereinbarung bezahlen? Gibt es da nichts zu machen?
5 Antworten
Deine Frage hat der BGH mittlerweile entschieden. Du kannst den Vertrag und die separate Kostenausgleichsvereinbarung kündigen, da der Kündigungsausschluss unwirksam ist. Die anteiligen Vertriebskosten musst Du nicht zahlen. Anbei der Link zur Pressemitteilung des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&sid=5f189a94bf2b4006ed4bc97347d65748&nr=67092&pos=0&anz=2
Beste Grüße
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die KAV eigentlich ungültig? Also bin ich nicht 5 Jahre daran gebunden? Dann kann ich ja auch nach 4 Monaten direkt kündigen oder? Die eingezahlten Beiträge für die KAV, bekommt man die zurück oder nicht?
Ich beziehe mich auf die Antwort von Dickie59. Bevor man Verträge unterschreibt, informiert man sich VORHER über mögliche Folgekosten oder Nachteile. Oder man zieht die einfach durch, denn SOOOO schlecht ist die Prisma Life auch nicht, obwohl ich persönlich dort nichts kaufen würde.
hallo,
der vertrieb der prisma life prodrukte (AFA Vertrieb fällt mir da spontan ein) hat richterlich genau das verfahren durchgesetzt. somit wirst du die ausgleichskosten zahlen müssen, wobei eine genaue prüfung der höhe wichtig wäre.
Artikel bocquel-news.de vom 14.11.2013 Jetzt rechtlich gestützt Die von der AFA AG vermittelten Kostenausgleichsvereinbarungen (KAV) stellen solche separaten Vereinbarungen dar. So werden die Vertriebspartner der AFA AG auch künftig - jetzt aber rechtlich gestützt - die Möglichkeit zur Honorarberatung zu nutzen. Die OLG-Richter wiesen mit dem vom Bundesgerichtshof nun bestätigten Urteil darauf hin, dass dieses Nettopolicen-Modell aus Sicht des Kunden sogar vor allem hinsichtlich der Kostenstruktur transparenter sei. Außerdem könnten die Abschlusskosten für den Kunden insgesamt geringer ausfallen, da bei diesem Modell der separaten Vereinbarung, die Vergütung niedriger kalkuliert werden kann. Separate Kostenausgleichsvereinbarung - auf dem Markt einmalig „Das Urteil wird insbesondere die Kunden der AFA AG freuen und in ihrer Entscheidung bestätigen, die mit der separaten Kostenausgleichsvereinbarung ein auf dem Markt einmalig anerkannt kostentransparentes und vorteilhaftes Policen-Modell zur Absicherung und Vorsorge gewählt haben", sagt Martin Ruske (Foto: AFA AG), Vorstandsmitglied der AFA AG. Schon vor drei Jahren hatte die AFA AG für die Rechtmäßigkeit ihrer zusätzlichen Honorarvereinbarungen vom Amtsgericht Krefeld bestätigt bekommen (Az.: 5 C 277/09 v. 24.06.2010
Und jetzt stellst du fest, dass falsche Produkt zu haben?
beste grüsse
dickie59
http://www.cash-online.de/versicherungen/2013/prisma-life/155298
Hier steht aber was anderes?
BGH hat nun wieder anders entscheiden, siehe hilfreichste antwort.
dickie59
find ich gut...
Das ist nur so zu erklären, dass es sich um eine Vertriebsstruktur handelt, die ihre Provision retten will. Geh mal mit dem ganzen Schriftverkehr zur Verbraucherberatung. Das kostet dich dann einmalig 10 €.
Sry die Frage sollte nicht an dich gehen.
http://www.cash-online.de/versicherungen/2013/prisma-life/155298
Hier steht aber was anderes?