Streit unter Nachbarn... Thuja...

skizze  - (Gesetz, Garten, Nachbarn)

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also das sollte dein Anwalt wohl mal recherchiert haben. Die Grenzabstände sind je nach Bundesland unterschiedlich. Es gibt da jede Menge Faktoren, von denen das abhängt. Allerdings von einem Abstand von 2,50 Metern habe ich noch nie was gehört und fände das auch äußerst unrealistisch. Schau mal hier: http://www.mein-schoener-garten.de/de/gartenpraxis/baeume-straeucher-und-hecken-grenzabstand-beachten-88003

Danke für den Stern:-) Ich wünsche Dir, dass ihr für die Geschichte mit Eurem Nachbarn hoffentlich ein für alle Beteiligten zufriedenstellendes Ergebnis findet.

Gruß

braucht der nachbar aber nicht... Grundsätzlich gilt für alle Bundesländer, dass eine Hecke nach § 921 BGB als Grenzeinrichtung anzusehen ist. Der Nachbar kann ein Zurückschneiden der Hecke zwar verlangen, dies aber nicht eigenmächtig selbst vornehmen. Der Heckenbesitzer muss einen Rückschnitt auch nur außerhalb der Vegetationsperiode, also von Anfang Oktober bis Ende Februar, vornehmen.

Fehlt noch die Info., wann die Hecke gepflanzt wurde und wie hoch sie ist und natürlich welches Bundesland.

ich denke schon da es trotzdem auf seinem grundstück ist