Streit unter Nachbarn... Thuja...
Unser Nachbar hat von unseren Anwalt die Aufforderung bekommen das er seine Thuja mindestens 2,50m von unserer Grenze entfernt... Das vor vor 4 Monaten... zur zeit liegt der Abstand zwischen 50 und 40 cm... wie ihr auf der skizze sehen könnt, hoffe ich :), ist an dieser grenze ein Gemüse garten ;o... da sich unser nachbar weigert die Thuja zu enfernen ist meine mutter ziemlich verärgert... wie sieht es aus darf die Thuja überhaupt so na an die grenze gepflanzt werden?
PS: Unser Anwalt ist darüber informiert und hat einen weiteren Brief geschickt leider ohne erfolgt
5 Antworten
Also das sollte dein Anwalt wohl mal recherchiert haben. Die Grenzabstände sind je nach Bundesland unterschiedlich. Es gibt da jede Menge Faktoren, von denen das abhängt. Allerdings von einem Abstand von 2,50 Metern habe ich noch nie was gehört und fände das auch äußerst unrealistisch. Schau mal hier: http://www.mein-schoener-garten.de/de/gartenpraxis/baeume-straeucher-und-hecken-grenzabstand-beachten-88003
Danke für den Stern:-) Ich wünsche Dir, dass ihr für die Geschichte mit Eurem Nachbarn hoffentlich ein für alle Beteiligten zufriedenstellendes Ergebnis findet.
Gruß
braucht der nachbar aber nicht... Grundsätzlich gilt für alle Bundesländer, dass eine Hecke nach § 921 BGB als Grenzeinrichtung anzusehen ist. Der Nachbar kann ein Zurückschneiden der Hecke zwar verlangen, dies aber nicht eigenmächtig selbst vornehmen. Der Heckenbesitzer muss einen Rückschnitt auch nur außerhalb der Vegetationsperiode, also von Anfang Oktober bis Ende Februar, vornehmen.
da würde ich aber dringend raten, euch vom anwalt mal die grundlage seiner forderung geben zu lassen. wenn er die nicht liefern kann, solltet ihr die gebühren zurückfordern.
meiner meinung nach könnt ihr höchstens erwarten, dass die hecke auf 1,50 runtergeschnitten wird.
Fehlt noch die Info., wann die Hecke gepflanzt wurde und wie hoch sie ist und natürlich welches Bundesland.
ich denke schon da es trotzdem auf seinem grundstück ist