Streit um das Kindergeld , was tun?

3 Antworten

Kindergeld steht den ELTERN zu - nicht dem Kind.

Was Du willst, ist völlig irrelevant.

So lange Deine Mutter Dir zu Hause eine Wohnmöglichkeit anbietet, hat allein sie das Recht auf das Kindergeld.

Erst wenn sie Dir das Wohnen zu Hause verweigert (ohne dass Du selbst durch Dein Verhalten Anlass dazu gibst) KANN das Kindergeld (mit Zustimmung der Mutter) auf Dich übertragen werden.

Wenn Du meinst "Ich will" musst Du für Deinen Lebensunterhalt selbst sorgen.

was kann ich tun damit ich beweisen kann dass es mir zu steht und nicht ihr ?

Gar nichts weil es IHR zusteht und NICHT Dir.

Kindergeld bekommst Du wenn du eigene Kinder zu versorgen hast.

superlenchen 
Fragesteller
 24.03.2015, 22:40

Danke für deine Hilfe habe das Kindergeld ohne Probleme bekommen

Wenn du also erst einmal zu deinem Freund ziehst und da auch gemeldet bist,also bei keinem Elternteil mehr wohnst,dann steht dir dein Kindergeld zu 100 % zu,wenn du die Anspruchsvoraussetzung erfüllst und dir kein Elternteil Unterhalt zahlt,deine Mutter fällt da ja schon mal flach,wenn sie ALG - 2 bekommt,bliebe also nur noch dein Vater !

Würde er dir Unterhalt zahlen,dann stünde es deinem Vater zu,auch wenn du nicht bei ihm wohnen würdest,er müsste dann einen ganz neuen Antrag bei der Familienkasse stellen und sobald dieser Antrag eingegangen ist,wird die Familienkasse die Zahlung vorläufig einstellen,bis alles erforderliche geprüft wäre.

Deine Eltern würden dann aufgefordert Nachweise für die Zahlung des Unterhalts zu erbringen und das kann deine Mutter nicht,ggf.dein Vater und dann würde ihm rückwirkend das Kindergeld überwiesen.

Wenn er nur einen kleinen Teil Unterhalt zahlen könnte,der unter deinen 184 € Kindergeld liegen würde,dann stünde dir der Rest bis zu diesen 184 € zu,den würdest du dann per Abzweigungsantrag bekommen.

Bekommst du also keinen Unterhalt,dann stellst du diesen Abzweigungsantrag,auch wenn du keine Kindergeldnummer hast,dann legst du noch ein kurzes formloses Schreiben bei und erklärst darin,dass dir deine Mutter diese nicht nennt.

Entweder reicht das aus und du bekommst nach der Prüfung das Kindergeld auf dein von dir angegebenes Konto oder die Familienkasse fordert dich auf einen ganz neuen Antrag zu stellen,aber auf jeden Fall wird dann die Zahlung an deine Mutter eingestellt und du bekommst es ab da nachgezahlt,wenn das ganze geklärt ist.

Dein Vater muß einfach eine Kopie Deiner Meldebescheinigung (an der Adresse Deines Vaters) an die Familienkasse schicken und ab Anmeldung das Kindergeld beantragen.

Den Rest regelt die Familienkasse

superlenchen 
Fragesteller
 23.01.2015, 22:12

aber ihm steht doch jetzt auch nicht mehr das Geld zu oder ? bin auf Wohnungssuche und im Moment bei meinem Freund und da ab Montag auch gemeldet , müssten die mir das dann nicht endlich überweisen ?

Midgarden  23.01.2015, 22:18
@superlenchen

Falsch - Kindergeld erhalten die Eltern, es sei denn, sie stimmen der Zahlung an das Kind zu.

Das Kindergeld wird ja nicht für das Kind gezahlt, sondern als Entlastung für die Eltern

Ruf die Familienkasse an - vielleicht können die Dir (mit Deinem Namen und Geburtsdatum) weiterhelfen und sagen, was zu tun ist.