Streifenwagen Reifen zerstochen, welche Strafe droht?

5 Antworten

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Hallo DrJohnCaine,

auf den Täter kommt ein Strafverfahren nach den beiden folgenden Rechtsgrundlagen zu:

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§ 303 StGB - Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

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Der Tatbestand der Sachbeschädigung wird tateinheitlich mit folgendem Straftatbestand verfolgt

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§ 305a StGB - Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel

(1) Wer rechtswidrig

  1. ein fremdes technisches Arbeitsmittel von bedeutendem Wert, das für die Errichtung einer Anlage oder eines Unternehmens im Sinne des § 316b Abs. 1 Nr. 1 oder 2 oder einer Anlage, die dem Betrieb oder der Entsorgung einer solchen Anlage oder eines solchen Unternehmens dient, von wesentlicher Bedeutung ist, oder
  2. ein für den Einsatz wesentliches technisches Arbeitsmittel der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes, das von bedeutendem Wert ist, oder
  3. ein Kraftfahrzeug der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes

ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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Neben der im Gesetz angeführten Geld.- oder Freiheitsstrafe kommen natürlich noch die Schadenersatzansprüche für die

  • Reparatur bzw. Austausch der Reifen,
  • Nutzungsausfall,
  • Kosten für die mit der Instandsetzung des Fahrzeuges beauftragten Polizeibeamten / Angestellten der Polizei

Alles im allen eine kostspielige Angelegenheit.

Hinzu kommt, dass bei einer Verurteilung zu mehr

  • als 90 Tagessätzen oder zu mehr
  • als 3 Monaten Freiheitstrafe

ein Eintrag in das Führungszeugnis erfolgt und man als "VORBESTRAFT" gilt.

Schöne Grüße
TheGrow

Hallo.

Zerstörung von Sachen für wichtige hoheitliche Aufgaben zerstört.

Zerstörung fremder Sachen. Alles mit Vorsatz. Schadensersatzansprüche.

Das läppert sich zusammen. Kosten für Reifen und Ausfallkosten, Gerichtskosten, usw.

Strafe  wenn du Glück hast 2 Jahre auf Bewährung, Kosten des Verfahrens und die Kosten der Polizei  vermutlich als Bewährungsauflage.
(Geaschätzt.)

Mit Gruß

Bley 1914

Das liegt dran wie alt, ob bzw. welche Vorstrafen, u.U. wie die Sozialprognose ist und wie hoch das Einkommen ist.

Ob das nun Nachbar's Reifen oder die vom Streifenwagen waren ist egal.

Nunja Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe und du musst die Kosten für neue Reifen tragen.

Nunja Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe

Um genau zu sein:

Nunja Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe

Da ist es mit einem pädagogischen Zeigefinger nicht mehr getan! Wie alt bist du denn und wenn du so einen Rochus auf die Polizei hast: was sagt dein Vorstrafenregister?! Auf jeden Fall würde ich sofort und unaufgefordert die Reifen bezahlen und für alle Beamten Kuchen backen, dass mildert schon mal etwas.