Streichen bei Auszug; komplett oder nur schemenhaft?
Tach Community,
kurz zu meinem Problem: Ich ziehe zum 30.06. aus meiner Wohnung aus. Nur blick ich mittlerweile nicht mehr (trotz google) was ich streichen muss oder was ich sein lassen kann.
Ich habe das Wohnzimmer in einem dezentem beige gestrichen. Eine Wand hat einen braun-beige-schwarzen-Streifen auf der einen Wand der ca. 3 m meter lang ist. Auf der anderen Seite habe ich eine "Carpe Diem"-Schriftzug in braun mit schwarz umrandet. In einem anderen Zimmer habe ich einen 20 cm hoch x 1,50 cl langen roten Streifen der um die Ecke geht.
Muss ich die KOMPLETTE Wand streichen oder nur das "Dilema" überstreichen?
Bin mir nicht sicher, weil das nirgendwo so thematisiert wird. Wenn ich das richtig verstehe muss ich die komplette Wand weiß streichen. Oder kann ich auch nur die nicht tragbaren Farben (schwarz, rot) überstreichen.
Heißt im Endeffekt, das ich eine beige Wand habe und den Schriftzug mit weiß überstreiche und dann ist gut?
Vielen Dank für eure Hilfe!!! ;)
5 Antworten
Du könntest sie mit der selben Farbe, wie der Rest des Zimmers ist, streichen, darf aber optisch nicht zu sehen sein! Ansonsten musst du die Zimmer in einer gängigen Farbe ( weiß ) streichen...
Muss ich die KOMPLETTE Wand streichen oder nur das "Dilema" überstreichen? Bin mir nicht sicher, weil das nirgendwo so thematisiert wird. Wenn ich das richtig verstehe muss ich die komplette Wand weiß streichen. Oder kann ich auch nur die nicht tragbaren Farben (schwarz, rot) überstreichen.
Stell Dir vor Du wärst der Vermieter und man würde z.B. nur einen Streifen streichen. Wie sieht das aus? Sehr bescheiden. _____________________________________________________________________
Jetzt zu der Beantwortung Deiner Fragen:
Ist ein Zimmer in einer dezenten Farbe gestrichen und der Anstrich ist noch gut, dann muss dieses Zimmer nicht gestrichen werden.
Eine Wand hat einen braun-beige-schwarzen-Streifen auf der einen Wand der ca. 3 m meter lang ist. Auf der anderen Seite habe ich eine "Carpe Diem"-Schriftzug in braun mit schwarz umrandet.
Wenn es eine wirksame Renovierungsklausel gibt muss gestrichen werden.
Heißt im Endeffekt, das ich eine beige Wand habe und den Schriftzug mit weiß überstreiche und dann ist gut?
Nein.
MfG
Johnny
Nee alles weiß streichen inklusive decken wenn du nur Bereiche streichst kann sein das der Vermieter die Wohnung nicht abnimmt und du alles nochmal streichen musst lieber gleich richtig mache. Und gut ist
Wenn du mehr als 5 Jahre da gewohnt hast, musst du alles weiß streichen. Der Vermieter kann aber nicht verlangen, dass es eine Firma macht.
Wenn du mehr als 5 Jahre da gewohnt hast, musst du alles weiß streichen.
Dazu hätte ich gerne mal ein Urteil oder §. :-)
Die Gesetzgebung hält sich hier vornehm zurück. Das solltest du auch tun. Generell wird verlangt, die Wände in gedeckten, hellen Farben zu streichen. Es muss nicht zwingend weiss sein.
Eine beige Wand mit weiss übermaltem Schriftzug geht gar nicht. Entweder die ganze Wand ist weiss oder sie ist beige. Beige würde ich hier auch noch als gedeckten Ton ansehen.
Ich würde dir daher raten, die kompletten Wände einmal mit einer einheitlichen Farbe durchzustreichen. Am besten eignet sich ein gut deckendes weiss. Damit machst du nichts falsch.