Streichen bei Auszug (farbige Wand)?
Hallo zusammen,
ich habe bei Einzug alles weiß gestrichen und ein paar Monate später eine Wand hellgrau gemacht. In meinem Mietvertrag stand dass bei Einzug gestrichen werden muss, dafür bei Auszug nicht. Heißt das ich kann die graue Wand einfach lassen? Der Vermieter wird die Wohnung nicht weiter vermieten sondern anderweitig privat nutzen.
Danke im Voraus :-)
3 Antworten
Dass du bei Auszug nicht streichen musst, bezieht sich nur auf die normale Abnutzung, also beispielsweise die üblichen Vergilbung oder Staubablagerung. Mit einer anderen Farbe veränderst du die Wand. Und so etwas muss mann dann doch wieder streichen.
Allerdings will der Vermieter vielleicht eh selber in irgend einer Form die Wände gestalten, wenn er die Wohnung dann privat nutzt. Aus diesem Grund solltest du es vorab mit dem Vermieter absprechen, ob du streichen sollst. Je nachdem was er geplant hat wäre das Streichen durch dich dann vielleicht umsonst.
Dezente Farben können im Normalfall gelassen werden.
So ist es