Straßenverkehr, Spielstraße, Rechts vor Links, Schuldfrage und Haftung
Ich fahre mit dem Rad an einer etwas unübersichtlichen Spielstraßen-Kreuzung heran und biege rechts ab. Aus dieser Straße heraus kommt ein anderer Radfahrer und will gerade aus. Aufgrund der Seitenbepflanzung der Grundstücke, konnte ich die Straße nicht richtig einsehen und fahre recht mittig auf der Spielstraße. Der andere Radfahrer fährt auch mittig auf der Straße. Ich fahre in das Rad des anderen Radfahrer/ wir stoßen zusammen. Kopfverletzung, Krankenwagen, Polizei, das komplette Programm. Letzendlich aber alles Ok bis auf eine Klebewunde 2 kaputte Räder und der Schock. Die Polizei hat weder mir noch dem anderen Radfahrer die Schuld gegeben. Wer hat nun Schuld? Was erwartet mich laut StVO? Wie verhalte ich mich jetzt dem anderen Radfahrer gegenüber? Wenn ich das meiner Versicherung melde, damit das andere Rad repariert werden kann, ist das ein Schuldeingeständnis und hat Auswirkungen für mich? Wer bezahlt meinen Versicherungsschaden? Vielen Dank für Infos und Tipps!

5 Antworten
Du Polizei nimmt den Sachverhalt auf und klärt nicht die Schuldfrage. Das macht in Eurem Fall (weil Körperverletzung) die Staatsanwaltschaft. Du solltest es auf jeden Fall Deiner Versicherung melden und den Sachverhalt aus Deiner Sicht schildern. Das ist kein Schuldeingeständnis sondern Vertragserfüllung. Die Staatsanwaltschaft entscheidet die Schuldfrage. In Deinem Fall wirst Du mindestens eine Teilschuld haben, weil Du abgebogen bist, ohne die Straße einsehen zu können. Es hätte auch ein kleines Kind sein dort sein können. Notfalls steigt man ab und schiebt die paar Meter.
Wenn ihr beide in der Mitte gefahren seit würde Ich sagen ihr bekommt beide schuld und jeder trägt seinen Schaden selbst.
Es hat auch keiner "Schuld", oder beide gleichzeitig. Der von rechts kommende hätte Vorfahrt gehabt, hat aber nicht mitten auf der Straße zu fahren (wie ein Linksabbieger). Und Du eigentlich auch nicht.
Also sind auch beide für ihren eigenen Schaden verantwortlich, da zahlt auch keine Verischerung. Für Radfahrer gibts ja keine Vollkasko.
- Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.
- Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
- In einem verkehrsberuhigten Bereich darf nur Schritttempo gefahren werden.
- Es ist möglichst weit rechts zu fahren
Beantworte Dir diese Fragen, dann wirst Du wahrscheinlich zum Schluss kommen das beide eine Teilschuld tragen. Wie hoch die jeweils ausfällt hängt davon ab wie hoch die Verstöße waren.
Du wirst hier wohl max. ein Verwarnungsgeld von 35€ zahlen müssen.
Je nach Höhe der Schuld wird auch die Schadenbegleichung geregelt. Angenommen Du trägst 75% der Schuld dann musst Du auch in dieser Höhe die Kosten tragen. Bist Du Haftpflichtversichert? Ansonsten musst Du den Schaden des Anderen selbst zahlen wenn dieser Ansprüche stellt.
Einigt Euch irgendwie, ein Streit vor Gericht bringt nur Ärger und Mehrkosten...
In Spielstraßen gilt Schritttempo, auch für Radfahrer!
Mit drei bis 5 Km/h gibt es keine so großen Schäden, wie Du sie hier beschreibst.
Jeder bezahlt seinen Schaden selber.
"Gutschein" hat auch noch mit der Vorsicht an unübersichtlichen Kreuzungen Recht.
Im Zweifelsfall musst Du absteigen!