Straßenschuhe in der Badeeinrichtung - Was ist erlaubt, was nicht?

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Hallo, ich finde das nicht lächerlich sich darüber aufzuregen. Der Schmutz von der Straße (auch Spuren von Hundekacke, Katzenurin, Vogelscheiße und was weiß ich alles da staubartig irgendwie sich ablagert, von den Bakterien und Keimen ganz zu schweigen) lagert sich an den Sohlen unserer Schuhe ab. Damit trage ich diesen Dreck mit ins Schwimmbad und im Hallenbad verbreite ich den dann schön auf den nassen Fliesen, da wo andere Badegäste barfuß gehen. Bei den warmen Temperaturen im Bad und der guten Feuchtigkeit vermehren sich Keime da besonders schnell und gut. Das ist mit das Unhygienischste was man tun kann, mit auf der Straße getragenen Schuhen ins Hallenbad gehen. Dafür hat man die Badelatschen, die man erst im Umkleidebereich gegen die Straßenschuhe wechselt. Das ist meine Meinung dazu. Viele Grüße Klaus - Schwimmeister im Schwarzwald

Aber gerade im Freibad bspw. oder wenn es zum Schwimmbad wie bei uns eine Art Erholungsgarten gibt, dann läuft man ja auch in die Vogelkacke und in die Blumen, die Erde, den Dreck...

Da denk ich, dass es vergleichsweise eigentlich hygienischer ist, wenn ich einfach nur über ein paar Bodenplatten laufe - keine Erde, keine Blumen...

Straßenschuhe sind Schuhe, die bereits "draußen" getragen wurden und daher als "kontaminiert" gelten. Die Art der Schuhe ist dabei völlig nebensächlich.

Bei unserem Schwimmbad gibt es einen zugehörigen Außenbereich, der zum Sonnen und zur Abkühlung für die Saunagäste bereitgestellt ist... Der umfasst sowohl eine geteerte Terasse als auch eine Wiese. Dann sind diese Schuhe ja auch kontaminiert, aber da sagt niemand etwas dazu.

Es geht bei dem Verbot nicht um die Art der Schuhe, sondern darum wo sie vorher getragen wurden.

Im Schwimmbad ist es bekanntlich feucht, die Schuhe die vorher im Außenbereich getragen wurden hinterlassen unweigerlich schmutzige Spuren. Nicht schön anzusehen und unhygienisch.

Es gibt bei diesem Schwimmbad eine Art Liegewiese (eingezäunt, nur vom Schwimmbad zugänglich). Von dort würde man ja genauso dreckige Fußspuren hereintragen...

Aber da läuft alles ein und aus, um Hygiene kann es da nicht mehr gehen.

Außerdem will ich noch einmal darauf hinweisen, dass es gerade einmal 20 Meter sind. Um 20 Meter Straßenschuhe zu tragen, damit man dann in die Badeschuhe schlüpfen kann... Ich kann es gut nachvollziehen, warum man für die 20 Meter keinen Extraaufwand betreibt.

Ist ja wohl lächerlich sich über so etwas aufzuregen.

Probleme gibt's..

Ganz im Gegenteil, ich finde das außerordentlich interessant. Es gibt - wie gesagt - keine gesetzliche Definition, aber ich denke, es gab schon tausende Menschen, die vom Bademeister in öffentlichen Bädern rausgeworfen wurden. Da muss es doch irgendwelche Kriterien geben, denke ich mir.

@bianchaneunzehn

Klar. Der, der Hausrecht hat bestimmt das. Also der Schwimmbadbetreiber.