Straßenreinigung am Sonntag

3 Antworten

Dann würde ich mich an Deiner Stelle einfach mal mit der detaillierten Zuständen vor Ort vertraut machen. Es muss ja Gründe geben warum ausgerechnet am Sonntag solche Arbeiten ausgeführt werden. Nachvollziehen kann ich es nicht. Ich unterstelle dass das Ordnungsamt - müsste zuständig sein - entweder zu wenig Personal dafür eingestellt hat oder aber Personal beschäftigt welches nur am Wochenende kann. Da denke ich dann an manche Abstrusität. 

Der Europäische Gerichtshof hat 2008 - ich glaube im April oder Mai - ein Urteil gefällt wonach jeder europäische Bürger / jede europäische Bürgerin sich umfassend über die Finanzen der jeweiligen Gemeinde in der gelebt wird informieren kann, entsprechend nachfragen kann bezüglich der Verwendung der Gelder und so fort. Müsstest Du da im Archiv finden das Urteil im Wortlaut. Beklagt wurde die Stadt München welche verlor. Nutzt Du die darin beschriebenen Rechte müsstest Du Mittel in der Hand haben der Sache auf den Grund gehen zu können und weiterhin dafür sorgen zu können dass sich dieser Zustand verändert. 

Bitte beachte: Internationales Recht welches für uns bindend ist bricht Bundesrecht, Bundesrecht bricht Landesrecht, Landesrecht bricht Kommunalrecht. Also selbst wenn das Landesrecht anderer Auffassung sein sollte - kannst Du online recherchieren - ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bindend und Du kannst Dich darauf berufen wie auf jedes andere Urteil von dort bzw. vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. 

Die Lautstärke lässt sich natürlich messen. Und dann findest Du beim Bundesverfassungsgericht oder beim Bundesgerichtshof das eine oder andere Urteil bezüglich krähender Hähne sobald die Sonne aufgeht und solche "Lärmbelästigungen" für Städter die aufs Land gezogen sind. Du kannst auch lexetius als Datenbank nutzen. Da gehe einfach nach Eingabe dieses komischen Wortes in die Suchmaske des Browsers auf Entscheidungen und teste die Suchfunktion aus bis Du fündig wirst. 

Solange die Lärmgrenzwerte gemäß der TA Lärm eingehalten werden, spricht nichts gegen die Straßenreinigung Sonntags. Zwar gelten Sonntags von morgens 6 - 9 Uhr niedrigere Grenzwerte, die allerdings immer noch so hoch sind, dass die Straßenreinigung vermutlich darunter liegen wird.

Samstag ist zunächst einmal ein ganz normaler Werktag. Hier ist es (natürlich) erlaubt, entsprechende Arbeiten auszuführen. Was die Sonntage betrifft, so dürfen hier sicher nur "leise" Geräte verwenden werden, wie Eure Kommune schon bestätigt hat. Doch hier in der Praxis einen Nachweis über ein zu lautes Verhalten nachweisen zu können, wird es schwierig. Hier müsstest Du Dir schon ein Messgerät kaufen und eine ganze Reihe von Messungen durchführen.

Eigene Messungen bringen nichts. Wenn dann müsste ein geeichtes Gerät verwendet werden.

Die Lautstärkegrenzwerte sind Sonntags die gleichen wie Samstags, ausser in der Zeit von Sonntag 6.00-9.00 Uhr, 13.00-15.00 Uhr
                    20.00-22.00 Uhr. Aber selbst da wird man wohl mit einer Straßenreinigungsmaschine nicht über den Grenzwert kommen.

@Messkreisfehler

Die Straßenreinigungssatzung fixiert schriftlich, dass die Straßenreinigung an den Tagen VOR einem Sonn- oder Feiertag erfolgen muss. Außerdem gibt es Reinigunsklassen. In welche Klasse meine Gegend fällt weiß ich nicht. Die einzige Klasse, die eine Reinigung an 7 Tagen rechtfertigt ist die Fußgängerzone, in welcher ich jedoch nicht lebe. Besagter Parkplatz ist in der Nähe einer Fußgängerzone, gehört aber nicht zu ihr.