Straßenmusik ohne Genehmigung unter welchen Bedingungen?

6 Antworten

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alles, was man öffentlich anbietet (in deinem Fall die Musik) muss angemeldet sein. So schreiben das die Ordnungsämter vor.

Oh okay, dankeschön.

@liniebieni5503

Kein Ding. Ich hoffe, du kriegst das hin. Musik ist was schönes

@rallerapper799

Das stimmt, danke!

Ja. schreib oder telefoniere vorher mit dem entsprechenden Ordnungsamt. Jede Stadt hat da eigene Vorstellungen

Das stimmt nicht.

und ob das stimmt. Ich musste da auch schon durch

@Grobbeldopp

naja, man kann ja nicht für alle Ecken sprechen, aber ich sage halt, wie es bei mir war. Deshalb war dein Kommentar "das stimmt nicht" etwas unpassend, weil er sich sehr allgemein ausgerichtet hat

Ich denke, es kommt auf die Größe der Stadt an, in der du spielen willst. In Köln oder München z.B. brauchst du wohl eine Genehmigung. Bei mir in der (vergleichsweise) Kleinstadt hat kein Hahn danach gekräht. Da kamen sogar zwei vom Ordnungsamt vorbeigeschlendert und haben uns kommentarlos was reingeworfen. :) Vielleicht vorher mal anrufen und nachfragen, ob es möglich ist und ob du / ihr was braucht oder beachten müsst.

Allerdings ist meine Zeit als Straßenmusikerin schon sechs Jahre her, möglicherweise hat sich inzwischen was geändert. Wie gesagt, einfach mal bei der Stadt anrufen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo

Straßenmusik ist je nach Stadt (und man kann es auch ein bisschen nsch Regionen ordnen wenn man will) unterschiedlich geregelt.

Generell gibt es zB folgende Modelle:

München: Erwerb einer Sondernutzungsgenehmigung mit Vorspielen zu festgesetzten Zeiten und nur für so und so viele Musiker, umfangreiche Verbote bezüglich Instrumentenwahl

Trier: Erwerb einer Sondernutzungsgenehmigung, Spieorte sind festgeschrieben in einem Stundenplan, es muss nach 1 Woche spielen 1 Woche pausiert werden

Köln, einiges im Ruhrgebiet, Münster, Osnabrück: Straßenmusik erfordert keine Erlaubnis, darf aber nur von x:00 Uhr bis x:30 Uhr ausgeübt werden ( also zweite halbe Stunde ist alle Musik verboten) und es gibt ansonsten die übliche Auflage den Ort zu wechseln und Abstand zu anderen Musikern zu halten

usw usf

Wenn du ohne Genehmiguhg spielst (wo es nötig ist) geht das idr nur wenn du wirklich nur mal ne Stunde zwei drei zum Spaß dich irgendwo aufstellst, sooo hinterher ist das Ordnungsamt meist nicht und man drückt auch mal ein Auge zu. Regelmässig ohne Lizenz spielen....spätestens wenn sich ein Anwohner oder Geschäftsinhaber beschwert lohnt sich das nicht mehr.

Wenn du zB in Köln auf der Domplatte, wo es keiner Lizenz bedarf, zwischen x:30 und x:59 hinstellst ist die Polizei in 10 Minuten da.

Bezüglich Bass: Das verwenden von Lautsprechern ist vielerorts verboten. Wenn du den jedoch nicht somlaut stellst und plausibel machst dass du den sonst nicht spielen kannst wird idr ein Auge zugedrückt werden- ohne Garantie.

@Grobbeldopp

PS Nebenwirkung von der häufigen Regelung dass es nur von voler Stunde bis zur halben Stunde erlaubt ist: Wer in der halben Stunde weniger als ca. 10 Euro kriegt sollte besser aufgeben.

Das gilt vielleicht sowieso. Wen man kein Geld kriegt heißt das auch die Leute finden das nicht so gut.

Straßenmusik ist eine Sondernutzung nach den Wegegesetzen der Bundesländer und bedarf daher der Genehmigung.

Allerdings regelt jede Stadt/Gemeinde das unterschiedlich. Du musst dich also am Ort des geplanten Auftritts informieren.

Außerdem muss noch GEMA angemeldet werden!
Außer du spielst eigene Sachen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung