Straßenbaumaßnahme bezahlen weil Weg an Straße grenzt?
Hallo, wir haben ein Reihenhaus welches wir über Straße A betreten und auch auf Straße A steht. Wir haben hinter unserem Garten einen Weg der zur Straße B führt. Für Straße B müssen wir die Erneuerung des Strassenbelages zahlen. Unser Haus mit Garten ist ein Flurstück und der Weg hinter dem Garten ist ein extra Flurstück. Es wurde aber beides zusammengerechnet. Ist das so rechtens? Vielen Dank
3 Antworten
Hallo,
dazu sollte es ein Satzung der Gemeinde geben, in der die Details geregelt sind.
Hier ist der Satzungstext aber was bedeutet es jetzt für mich? Ich verstehe das nicht so ganz.
wenn ein Zugang zum Haus besteht muss man auf jeden Fall bezahlen
viele Gemeinden nehmen auch Geld unabhaengig davon
was auch sinnvoll ist, ein Gartentor ist schnell gebaut - und die
Besitzer stellen sich dann Jahre spaeter dumm
das ist jetzt zu speziell
jede Gemeinde hat andere Vorschriften
Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
(1) Der nach den §§ 2 und 3 ermittelte Aufwand wird auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Flächen verteilt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Art und Maß berücksichtigt.
(2) Als Grundstücksflächen im Sinne des Absatz 1 gilt bei baulich oder gewerblich genutzten oder nutzbaren Grundstücken außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes die Fläche zwischen der gemeinsamen Grenze des Grundstückes mit der Anlage und einer im Abstand von 50 Metern dazu verlaufenden Linien.
Soweit die Grundstücke nicht an die Anlage angrenzen, gilt die Fläche zwischen der Grundstücksgrenze, die der Anlage zugewandt ist und einer im Abstand von 50 Metern dazu verlaufenden Linie als Grundstücksfläche im Sinne des Absatz 1.
Überschreitet die tatsächliche Nutzung die Abstände nach Satz 1 oder Satz 2, so fällt diese Linie zusammen mit der hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.
Grundstücksteile, die lediglich eine wegemäßige Verbindung zur Anlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt.
Das ist der Satzungstext. Letzteres würde ja auf mich zutreffen. Aber was bedeutet es nun genau?
Ja das wir bezahlen müssen ist klar aber ich frage mich ob wir nicht nur für die Quadratmeterzahl von dem Flurstück von dem Weg bezahlen müssen? Es wurde das Flurstück vom Haus mit angerechnet. Das Flurstück vom Weg hat ca 8 qm das Flurstück vom Haus 220 es wurden also 228 qm berechnet