Strafzettel wegen "nicht korrekt parken"

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Du schreibst doch selbst:

"parken außerhalb markierter Parkflächen"

und:

mit der einen Seite des Autos ein klein wenig über der weißen Markierung stand.

Dann war das doch Parken außerhalb der markierten Parkfläche.

War denn die Benutzung einer anderen Parkfläche dadurch nicht möglich?

Welche Paragrafen werden angeführt?

Der Tatbestand der "Behinderung" muß nicht erfüllt sein.

Ein Knöllchen kann selbstverständlich auch so gestellt werden,

zumal der Delikt eindeutig ist.

Freundliche Grüße

Horst-Werner N.

Ich habe früher in der Fahrschule gelernt, dass alle vier Reifen innerhalb der markierte Parkzone zu stehen haben. Natürlich kommt es vor, dass die andere Fahrzeuge schon über die Fläche herausragen, und dass man selber die Begrenzung dann auch überschreiten muss. Das geht solange gut, wie man vorne und hinten in eine andere markierte Parkzone landet. Wenn man aber sein Fahrzeug so parkt, dass einen Teil außerhalb der Parkfläche steht, stürzen sich sofort die Hilfcheriffs drauf, und da hilft gar nichts mehr. Also: zahlen und beim nächsten Male genau hinsehen.

"parken außerhalb markierter Parkflächen" wäre eigentlich die korrekte Bezeichnung gewesen. Manche schreiben das auch mal etwas legerer hin.
Rechtlöich ist das aber nicht zu beanstanden. Geparkt werden darf innerhalb der Markierung. Wenn das Auto über die Markierung hinausragt, dann ist das verboten. Ob jamand dabei behindert wurde, ist dabei völlig egal, das hat damit überhaupt nichts zu tun.

sie hst nicht korrekt geparkt also ist der strafzettel gültig