Strafzettel trotz Parkschein

5 Antworten

  1. Nein

  2. Ja, wenn du der Halter bist und ein Foto vorliegt

  3. Parkschein vorzeigen, erklären, wo der lag, somit hast du die größten Chancen die Geldbuße nicht zahlen zu müssen. Liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.

ok,vielen dank=) das ist so ärgerlich! da hat man nen parkschein und bekommt trotzdem eins auf den deckel?...man man man.

AAAAAlso...ich war heut bei besagten Amt. Was soll ich sagen? Es ging schneller und leichter als erwartet. Das "Verfahren" wurde eingestellt, da ich noch meinen Parkschein als Nachweis hatte (zum Glück) Die Dame hats direkt ausm PC raugenommen =)

Also,immer schön die Parkscheine aufheben =)

P.S. Es gab ein Bild, das die Politesse gemacht hat. Hierzu muss ich sagen,es war A) schön aus einem Winkel geschossen,der echt unvorteilhaft zum lesen eines Parkscheins ist B) es war total überlichtet

Ist ja jetzt auch Wurscht =) Ich muss das Geld nicht zahlen. Schönen Abend an alle noch =)

dann ruf dort an und biete an, den parkschein per email zu schicken.

zum anderne werden sie ncohmal beim zuständigen angestellten anchfragen udn natürlich die bilde rdurchsehen

ich wollte persönlich hin.dann gibt es keine verzögerungen.wie das bei ämtern immer so ist,dauert das sont sicher ewig. ich habe ja nur eine woche zeit die strafe zu zahlen...strafe für was auch immer -.-

Ja, in der Regel machen Politessen Fotos, um genau solche Fälle hinterher besser klären zu können. " Gut sichtbar " bedeutet: Wenn rechts neben dir ein Fahrrad- oder Fußweg war, dann musst du den Parkschein auf die rechte Seite deines Autos legen. Legst du ihn auf die Fahrerseite, links, dann ist es den Politessen NICHT zumutbar sich in Gefahr zu begeben, weil dort der fließende Verkehr ist.

Schon gewusst ? Ich auch nicht bis vor Kurzem.

das war ein "abgeschlossener" parkplatz. nur parkende autos...nicht an einer straße. sie konnte gut von allein seiten an das auto ran,ohne sich einer gefahr auszusetzen. aber gut zu wissen ;)

@schnisi

Na dann würde ich mir mal die ganze Angelegenheit genauer beim Amt anschauen. Auf jeden Fall erst mal schriftlich Widerspruch einlegen und zwar zügig. Damit du nicht irgendwelche Fristen verpasst. Und dann in Ruhe die Sache angehen. Viel Erfolg.

@tommy59

Widerspruch kann er noch gar nicht einlegen. Was er bekommen hat ist ein Angebot der Behörde das gegen Zahlung des Knöllchens die Sache eroledigt ist ohne das weitere Gebühren anfallen, kleiner Dienstweg sozusagen. Wenn er mit dem Angebot nicht einverstanden ist braucht er lediglich nicht zu zahlen. Gegen den dann folgenden Bußgeldbescheid, der auch Verwaltungsgebühren beinhaltet, kann er dann Wiederspruch einlegen. Dann entscheidet später ein Richter, nach Anhörung beider Parteien ob nun gezahlt werden muss oder nicht. Wenn er zahlen muss kommen auch noch die Gerichtskosten dazu.

Du bist vermutlich an einen Erbsenzähler geraten.

In dem Breif stand: sie parkten im bereich eines parkscheinautomaten,ohne den parkschein von außen gut lesbar im oder am fahrzeug angebracht zu haben Dass kein Parkschein vorhanden war wird damit nicht behauptet.

Du schreibst: und vorne hinter die windschutzscheibe gelegt

Auf allen Parkscheinen die ich bisher gezogen habe stand drauf das der Parkschein von außen gut lesbar am Fahrzeug angebracht sein muss. Ich legen den Parkzettel ebenfalls hinter die Winschutzscheibe und bisher ist es immer gut gegangen. Welchen Sinn es haben soll den Parkschein außen anzubringen erschließt sich mir nicht, aber vielleicht hat ja ein anderer User hier eine Erklärung dafür. Ansonsten müsste man es drauf ankommen lassen ob diese Anweisung vor Gericht bestand hat. Wäre interessant zu erfahren wie das Ordnungamt diese Vorgehensweise erklärt.

auf meinem parkschein steht: von außen gut lesbar hinter die windschutzscheibe legen. das habe ich getan. was ich leider nicht mehr weiß,ob der parkschein evtl. beim tür-zuschlagen verutscht ist. hab das mal getestet. um den parkschein wirklich nicht mehr richtig lesen zu können, muss man ihn richtig weit in den unteren rand der windschutzscheibe schieben. und ich kann mir nicht vorstellen,dass das durch einen windstoß passiert ist XD

@schnisi

von außen gut lesbar hinter die windschutzscheibe legen Das stand mit ziemlicher Sicherheit nicht darauf! Siehe Deine Eingangsfrage. Die Behörden sind schon manchmal dämlich, aber so damlich nun auch wieder nicht.

@Artus01

doch das steht da drauf ;) habs abgeschrieben vom parkschein =)