Strafzettel auf einem Elektro-Parkplatz?
Guten Abend,
Mir ist es heute nun endlich auch passiert, ich habe einen Strafzettel bekommen. Ich stand auf einem öffentlichen Parkplatz, auf einem Elektroparkplatz. Parkscheibe war nicht mehr erforderlich. Habe die Polizei noch angetroffen, welche mir bereits den Zettel für die Räumung des Fahrzeuges auf die Windschutzscheibe geheftet hatte. Normalerweise fällt ja dann eine Bearbeitungsgebühr der Polizei trotzdem an. Nun meine Frage ! Das Schild für einen Elektroparkplatz ist nicht in der StVO vorhanden, heißt dann gilt es doch offiziell auf öffentlichen Parkplätzen nicht oder ? Heißt ich müsste auch keine Strafe bezahlen ? Wäre nice, wenn ihr mich darüber einmal aufklären könntet ob ich hier komplett falsch liege.
Lg
6 Antworten
Nach Anhang 3 Abschnitt 3 Z. 7 zur StVO kann Zeichen 314 durch Zusatzzeichen, auch nach Fahrzeugarten, beschränkt werden. Die StVO gibt diesbezüglich keinen Katalog von Zusatzzeichen vor. Insofern kommt es nur darauf an, ob das Zusatzzeichen die allgemeinen Anforderungen des § 39 StVO, insbesondere des Absatzes 3, erfüllt und hinreichend konkret und verständlich ist.
Also bleibt dir nichts als zu zahlen.
In Nr. 3a ist sogar ausdrücklich bestimmt:
Durch Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis zugunsten elektrisch betriebener Fahrzeuge beschränkt sein.
Ich zitiere aus dieser Seite:
So beschilderte Parkplätze sind Sonderparkplätze für E-Kfz. Auf ihnen dürfen ausschließlich E-Kfz parken. Für sogenannte Verbrenner gilt auf solchen Parkflächen ein Parkverbot.
E-Kfz dürfen nur mit Auslegung der Parkscheibe bis zur erlaubten Höchstparkdauer dort parken, weil auch an den Ladesäulen einer Vielzahl von Elektroautos das Aufladen ermöglicht werden soll. Außerhalb der angegebenen Bewirtschaftungszeit „werktags 9-20 h“ dürfen sie jedoch zeitlich unbegrenzt und deshalb ohne Parkscheibe parken.
Das generelle Parkverbot für alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gilt selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiten.
Wer sein Kraftfahrzeug mit einem Verbrennungsmotor auf diesen Sonderparkflächen für E-Kfz parkt, muss damit rechnen, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird, um die Parkfläche für die bevorrechtigten E-Kfz wieder frei zu machen. Weiterhin wird ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld erhoben.
Ebenso müssen aber auch Fahrerinnen und Fahrer von E-Kfz mit derartigen Maßnahmen rechnen, wenn
- ihr Fahrzeug nicht mit einem entsprechenden Kennzeichen versehen ist,
- die Parkscheibe nicht ausgelegt ist
- die Höchstparkzeit überschritten wird.
Ob das Schild nu offiziell gültig ist oder nicht es ist ganz einfach ne Sauerei einen E Ladeparkplatz mit einem Verbrenner zu blockieren.
ich halte überhaupt nichts von diesem krankhaften Versuch mit E-autos die Welt zu retten, solange nicht sämtlicher Strom aus erneuerbarer Energie kommt ist das nämlich kontraproduktiv weil man um diesen Strom zu erzeugen viel mehr schädliche Abgase erzeugt als wenn man gleich mit einem Verbrennugsmotor fahren würde, aber ich blockiere diesen armen Menschen die da glauben etwas für die Umwelt zu tun nicht ihre Zapfstelle, sie haben es schwer genug, müssen sie doch dauernd "nachtanken".
Negativ. Das ist dasselbe wie bei den Behindertenparkplätzen. Ein Elektroladeplatz ist kein für die Allgemeinheit öffentlicher Parkplatz. Übrigens auch keiner für Elektrofahrzeuge die nicht am Laden sind.
Du kannst schon froh sein, dass du nicht abgeschlept worden bist.
Stehe zu deinem Fehler und mache es das nächste Mal nicht wieder.
Grüße
Öffendliche Parkflächen sind kein Niehmansland sondern unterliegen und gehören der Städtischen Aufsicht und deren Regelwerken. Wenn eine Stadtverwaltung da ein Schild aufstellt, so ist das rechtens auch wenn in der STVO nix dazu geregelt ist. Nicht du sondern die Stadt ist in diesem Fall der Geschädigte den Du hast deren Zusatzschild ingnoriert und einem Elektrofahrzeug die möglichkeit des Ladens verwert .
Wenn du auf deinem privaten Parkplatz ein Schild aufstellst so hast Du eine Regelung erstellt ( Ausnahme Sittliche oder Menschenentwürdigende Eingrenzung des Personenkreises ) die für andere auch Bindend ist, erlaubst Du durch Zusatzschild einen eingeschränkten Personenkreis dort das Parken so ist das auch rechtens weil Du ja der Eigentümer bist..
Nicht nur die Stadt ist die Geschädigte. Auch die Elektroautofahrer, die auf die Ladesäule angewiesen waren. Die haben es halt nicht so gut, wie die Verbrennerfahrer.
Wenn die Beschilderung eindeutig war, darfst Du dort natürlich nicht parken. Ich glaube nicht, dass ein Einspruch irgendwelche Erfolgsaussichten hätte.
Das stimmt nicht. Ein behinderten Parkplatz, steht offiziell in der StVo. Wie kann mich der Staat für etwas bestrafen, welches nicht offiziell im Gesetz steht. Na klar, können die einzelnen Städte eigene regeln aufstellen, aber das heißt doch nicht, dass man nicht gegen vorgehen darf als geschädigter oder ?