Strafzettel - Zahlung verweigern?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

ZAHLEN 86%
NICHT ZAHLEN 14%

13 Antworten

NICHT ZAHLEN

Widerspruch einlegen und im Idealfall einen Zeugen haben...

Hier machen die Politssen allerdings Fotos - du solltest dir also mehr wie sicher sein

Meine Arbeitskollegeninnen haben es gesehen und sie lag definitiv drin :)

  1. Abstimmen darüber find ich doof.
  2. Gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Foto. Das würde ich mal begutachten, bevor ich den Dicken mache.
  3. Hast du ja, wie du sagst, Zeugen dafür, dass die Parkscheibe sichtbar im Wagen lag. Also solltest du mal bei der Behörde vorsprechen, die für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig ist.
  4. Und das noch bevor das Ticket rechtswirksam wird.
ZAHLEN

Zahl einfach die 10€. Wahrscheinlich hast du die Parkscheibe so drin liegen gehabt das sie die nicht gesehen hat. Politessen haben besseres zutun als einfach Leuten einen Strafzettel zu geben.

Naja, nicht gesehen heißt nicht, das sie nicht drin war ;) wenn sie nicht schlampig arbeiten würde, würde es kein Problem dann geben

@DerTypMitFragen

Die Scheibe muss so drin sein das man die auf den ersten Blick sieht.

Wenn du es einfach nicht zahlst obwohl der Bußgeldbescheid bestandskräftig geworden ist, wird dieser zwangsvollstreckt.

Manche Kommunen finden auch sog. Ventilwächter ganz toll und bringen diese an deinen Reifen an, so dass beim Anfahren die Luft entweicht.

Entsprach die Parkscheibe den gesetzlichen Vorgaben (Farbe, Größe, Gestaltung)?

War keine zweite Parkscheibe ausgelegt?

Wo war die Parkscheibe ausgelegt und wie hast du geparkt? (Meine Mutter hat mal auf einem Parkplatz vorwärts in Richtung eines Gebüsches geparkt und die Parkscheibe daher (kontrollfreundlich) im Heckfenster ausgelegt, also in Richtung der Fahrgasse. Der Kontrolleur hat wohl nur in die Frontscheibe gesehen und einen Strafzettel geschrieben. Auf den Einwand, dass die Parkscheibe im Heck ausgelegt war, wurde das nicht weiter verfolgt.)

Wenn du überzeugt bist, eine einzelne ordnungsgemäße Parkscheibe gut sichtbar ausgelegt zu haben, dann steht es dir frei, dich gegen den Strafzettel zu wehren. Schicke den Anhörungsbogen zurück und beschreibe dort, warum der Vorwurf nicht zutrifft.

Vielleicht wird es daraufhin eingestellt, vielleicht wird aber auch ein Bußgeldbescheid erlassen (der dann 28,50 Gebühren kostet). Gegen den Bußgeldbescheid kannst du Einspruch einlegen. Notfalls wird dann vor Gericht entschieden (kostet noch mal 28,50 € Gebühren). Der Richter entscheidet dann nach seiner freien Beweiswürdigung.