Strafverfahren wegen ALG2 und Wohngemeinschaft

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Wer lebt da warum mit wem zusammen? Gibt es noch Kinder im Haushalt? Wurde die Miete und Heizkosten abzüglich des Mietanteils des neuen Mitbewohners vom Jobcenter gezahlt ? Warum sollte es erst keine Bedarfsgemeinschaft sein, plötzlich dann aber doch?

Eine Arbeitslose und ein Normalverdiener. Nein, keine Kinder. Jepp. Genau dass ist das Problem. Irgendwer hat der Polizei was erzählt (weiss ich aus Schreiben von denen). Nun klagt der Staatsanwalt.

@Georg63

Geht es denn wirklich um ALG II oder geht es um Sozialhilfe? (da gibt's Unterschiede). Denn wirklich nachvollziehbar ist das bisher nicht. Hier kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Sozialrecht zu konsultieren und hier mit der Verteidigung zu beauftragen (nicht Fachanwalt für Strafrecht, denn die Feinheiten im Sozialrecht wiegen hier deutlich schwerer).

@skyfly71

Wirklich ALG2. Die Klage stützt sich auf 2 Zeugenaussagen, deren Inhalt ich nicht kenne.

@Georg63

Was SO natürlich nicht vollständig ist. Denn die Zeugen kennen den Inhalt der Bewilligungsbescheide nicht und wissen somit gar nicht, ob ihr nicht ggf. längst als Bedarfsgemeinschaft gerechnet werdet. Also hat die Polizei (warum eigentlich nicht der Zoll? Der wäre hier eigentlich zuständig) erst einmal Kontakt zum Jobcenter aufgenommen und geklärt, ob es tatsächlich den Anfangsverdacht für eine Straftat gibt.

@skyfly71

Natürlich werden auch alle beteiligten Bearbeiter vom Jobcenter als Zeugen aufgeführt. Allerdings hatte das JC kein Problerm mit der Wohngemeinschaft und hat die entsprechenden Anträge und Darstellungen problemlos anerkannt.

Die Polizei (das habe ich schriftlich) ist auf die Aussagen von 2 außenstehenden niederträchtigen Personen hin tätig geworden.

@Georg63

Trotzdem ist das SO einfach dann nicht. Es muss dann schon Erkenntnisse der Polizei oder des Jobcenters geben, die neu sind. Denn in § 7 Abs. 3a SGB II findet man klar und eindeutig geregelt, wann Partner noch getrennt zu berücksichtigen sind und wann sie eine Bedarfsgemeinschaft werden (meist nach einem Jahr).

Die Nummer mit der WG ist allerdings kalter Kaffee. Ist das eine Jahr rum, werdet ihr automatisch erst mal zur "Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft" gemacht, egal wie ihr euer Zusammenleben nennt. Wenn es anders sein soll, müßt ihr das "andere Zusammenleben" beweisen. Was im Regelfall schlicht unmöglich ist, da es nicht auf die Form des Zusammenlebens, sondern auf die inneren Einstellungen zueinander ankommt.

Deshalb können Zeugenaussagen eigentlihc gar nicht zu so einem VErfahren führen. Denn es gibt nix, was Zeugen aussagen könnten, was irgendwie relevant ist. Außer vielleicht der Tatsache, dass ihr schon länger zusammen lebt, als angegeben.

@skyfly71
Denn es gibt nix, was Zeugen aussagen könnten, was irgendwie relevant ist. Außer vielleicht der Tatsache, dass ihr schon länger zusammen lebt, als angegeben.

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Fettes DH.

Der Leistungsempfänger ist natürlich verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Wenn der Außendienst feststellt, dass es in Wirklichkeit doch eine Bedarfsgemeinschaft ist, waren die Angaben eben falsch.

Nach Ablauf eines Jahres kehrt sich die Beweislast um, Leistungsempfänger müssen dann beweisen, dass es sich NICHT um eine BG handelt. Aber auch vorher kann definitiv festgestellt werden, dass es sich in Wirklichkeit um eine Partnerschaft handelt.

Bevor dieser Beweis nicht erbracht ist, wird es vorerst kein Geld (und auch keine Krankenversicherung) geben.

Es gibt hier keinerlei Beweislastumkehr. Im Strafprozess eh nicht, aber auch nicht leistungsrechtlich. Das JC muss schon die begründete Vermutung haben, dass der Empfänger in einer eheähnlichen gemeinschaft lebt und fordert dann zu einem konkreten Statement via Fragebogen auf....

@Atzec

Das Jobcenter hatte bisher kein Problem. Das Untermietverhätlnis wurde bereits vor Einzug gemeldet. KUH entsprechend gekürzt. Außenkontrolle ergab damals anscheinend keine Beanstandungen.

Die Anklage bezieht sich auf das erste Jahr der WG (2012). Seit einigen Monaten hat der Hauptmieter eine Arbeit und ist nicht mehr im Leistungsbezug.

@Georg63

Wenn die beiden Mietparteien eh nicht verwandt sind, dann besteht selbst im Fall eines eheähnlichen Verhältnisses im ersten jahr der WG keine Bedarfsgemeinschaft. Die käme ja erst durch Verfestigung der beziehung nach einem jahr zustande. Insofern agiert da vermutlich ein gerade frisch von der Uni kommender Staatsanwalt... :-)))?!

hi,

das problem ist das die Arge auch die Miete bezahlt und somit Anspruch auf rückerstattung hat. Wie hoch ist der anteil des UM gewesen? Dieser muss wenn er geld bekommt jede zahlung an die Arge melden. Und was wusste die Arge genau wegen dem mietverhältniss?? Habt ihr Bescheinigungen von der Arge bekommen wegen dem Untermieter??

Diese Anzeige wird erstmal überprüft und dann weiter gegeben an die staatsanwaltschaft. Das heißt aber noch lange nicht das ein verfahren eröffnet wird.

Der Untermieter zahlt die etwa die Hälfte der Miete und Heizkosten - Vertrag und genaue Berechnung des Anteils liegt dem JC vor. Leistungen wurden entsprechend reduziert.

Anklageschrift liebt bereits vor.

Gegen die Leistungseinstellung Widerspruch einlegen UND vorläufigen Rechtsschutz beantragen.

Gegen den zuständigen Sachbearbeiter nur so aus Spaß eine Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde tätigen.

Ansonsten: auf jede Äußerung über ein "wir bilden keine BG im sozialrechtlichen Sinne" verzichten. Nicht du hast deine Unschuld zu beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft deine Schuld. Und genau an dieser Stelle und sofern in der Vergangenheit die Wohnsituation dem JC bekannt gewesen ist, greift sklyflys bemerkenswerter Satz:

"Denn es gibt nix, was Zeugen aussagen könnten, was irgendwie relevant ist."

Jobcenter fordern nicht zur Gründung einer WG auf.

Worauf bezieht sich das Jobcenter, dass sie nicht mehr zahlen und ein Strafverfahren einleiten. Das kommt ja nicht aus heiterem Himmel.

Da Jobcenter hat die, nach dem Auszug der Kinder zu hohe Miete beanstandet und einer Verminderung verlangt. Einer der ausdrücklich angegebenen Möglichkeiten war die Untervermietung.

Das Strafverfahren wurde durch eine (Falsch- ?) Aussage eines Missgünstigen Mitbürgers ausgelöst. Mit dem Jobcenter war alles von Anfang an geklärt - dessen Mitarbeiter sind nur als Zeugen aufgeführt.

Der Staatsanwalt behauptet, das Jobcenter wurde vorsätzlich getäuscht, indem die Existenz einer Bedarfsgemeinschaft geleugnet wurde.