Straftaten und ihre "Verjährung"

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Es gibt bei Verurteilungen immer einen lebenslänglichen Eintrag ins Bundeszentralregister aus dem man nie wieder rauskommt. Lediglich die Jugendakten der örtlichen Polizeidienststelle und ich glaube auch vom Gericht werden nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren vernichtet.

Heißt, für Jugendliche, sofern sie sauber bleiben, irgend wann nach min. 10 Jahren keine Eintragungen mehr im Führungszeugnis, aber auf alle Fälle im BZR.

@Dougan

Es gibt keine lebenslänglichen Einträge ins BZRG und glücklicherweise gibt es noch das Erziehungsregister^^

@skyfly71

Seit wann werden daraus denn die Einträge entfernt???

@Dougan

Hast Recht.

Eintragungen über Verurteilungen werden nicht auf Dauer im Zentralregister gespeichert. Aus Gründen der Resozialisierung hat der Gesetzgeber vielmehr ein gestaffeltes System von Fristen geschaffen, nach deren Ablauf Verurteilungen zunächst nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen und schließlich vollständig aus dem Register entfernt werden (vgl. §§ 34, 46 BZRG). Auch besteht die Möglichkeit, in besonderen Härtefällen abweichend von der gesetzlichen Fristenregelung eine Registervergünstigung zu gewähren. Wird ein entsprechender Antrag, über den das Bundesamt für Justiz entscheidet, abgelehnt, ist die Beschwerde zum Bundesministerium der Justiz und danach die Anrufung des Kammergerichts Berlin nach §§ 23 ff. EGGVG möglich. http://www.bundesjustizamt.de/cln108/nn257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRnode.html?nnn=true

@Dougan

dankee!!

Ich denke nicht das sowas verjährt weil Körperverletzung ist ja kein kavalirs deligt. Und wenn ich jemanden einstellen will sollte ich ja auch wissen was diese Person in ihrem vorleben gemacht hat! aber straftaten die begannen wurden aber nicht angezeigt wurden verjähren nach ein paar jahren außer Mord, Die Verkehrspunkte verjähren. aber das Straftaten verjähren fände ich nicht so toll.

Ich wurde 1992 von einem rachsüchtigen Kollegen (den ich abwies) wegen angeblicher Kärperverletzung angezeigt. Als Beweis wies er ein blaues Auge und eine Rippenprellung vor... nur dass das nicht von mir war. Die Sache wurde niedergeschlagen, da mein Alibi buchstäblich wasserdicht war, er aber darauf beharrte, ich hätte ihn vorsätzlich verprügelt.

Sprich die Ermittlungen wurden eingestellt. Er hat die Anzeige nie zurückgezogen und sie steht heute noch in meinen Akten. Mein Ex, der die Geschichte von mir kannte, hat nämlich letztes Jahr versucht, mir die Kinder zu nehmen wegen angeblicher Gewalttätigkeit (dabei hatten sich beide im Sport verletzt in der schule)... und da war "mein" Eintrag noch in der Akte drin, nach 18 Jahren....

ahaaaa.. okaayy..danke für die Erfahrung

Man muß unterscheiden zwischen dem Bundeszentralregister (Strafregister?) und dem Führungszeugnis. In das Bundeszentralregister wird so ziemlich alles eingetragen, was Jugendliche verbocken. Das können aber nur Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht einsehen. Die Einträge werden mit dem 23. Lebensjahr wieder gelöscht, wenn keine neuen Taten hinzu kommen.

Ins Führungszeugnis werden bei Jugendlichen nur Jugendstrafen (die heißen GENAU so), die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Heißt, man landet im Jugendknast, nicht im Arrest.

heißt also, wenn der Richter schon beim Gerichtsverfahren selbst sagt, dass die Person sich in der Vergangenheit nichts zu schulden kommen ließ, dann wurden die Daten entweder mit dem 23. Lebensjahr gelöscht, oder das Mädchen hat sich wirklich nichts zuschulden kommen lassen in der Vergangenheit

@skyfly71

Wenn sie wirklich nicht vorbestraft ist, wird das Bundeszentralregister übrigens auch gar nicht herangeführt. Es wird nur gesagt: "BZG" ohne Eintrag.^^