Straftat, wenn mich jemand gegen meinen eigenen Willen festhält?

6 Antworten

Sicher. Das ist Freiheitsberaubung!

Die "andere Weise" kommt hier zum tragen. Das ist auch zB so wenn du im Supermarkt vom Ladendetektiv oder vom Personal ohne hinreichenden Tatverdacht festgehalten wirst.

In deinem Fall würde das aber vermutlich wegen mangelndem öffentliche Interesse eingestellt. Es fällt aber grundsätzlich DA drunter:

(Je nachdem  könnte das auch unter Nötigung fallen)

§ 239
Freiheitsberaubung

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 240
Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Was ist denn genau passiert? Gibt es dafür Zeugen? Hast Du deutlich gemacht, dass Du weg willst?

Hierzu musst Du plausble Antworten haben, um eine Strafanzeige zu begründen.

Ja, eine Zeugin habe ich glücklicherweise, Sie hat nur die Augen weit aufgerissen

bischen genauer mußt du schon werden, warum hat er dich festgehalten, kann ja nur aus spass gemacht haben.

Zeige ihn an wegen Freiheitsberaubung.


Ich denke in diesem Fall wäre es eher Nötigung (mithilfe von körperlicher Gewalt), oder?

Ich bezweifel das er fürs Festhalten bestraft wird..

ich bezweifel das du ein gesund denkender Bürger dieses Landes bist

@Geographie91

Was für eine Strafe wird er denn erhalten weil er jemanden festgehalten hat? Knast ? Glaubste doch wohl selber nicht. Hätte er ihn irgendwo eingesperrt wäre die Situation anders.