Straftat, wenn mich jemand gegen meinen eigenen Willen festhält?
Gestern auf der Feier eines Verwandten hat mich eine Person, der ich normalerweise aus dem Weg gehen fest gehalten gegen meinen Willen und nicht losgelassen. Ich bin mir ziemlich sicher das es eine Straftat ist, hätte aber gerne noch euren Rat dazu :-/
6 Antworten
Sicher. Das ist Freiheitsberaubung!
Die "andere Weise" kommt hier zum tragen. Das ist auch zB so wenn du im Supermarkt vom Ladendetektiv oder vom Personal ohne hinreichenden Tatverdacht festgehalten wirst.
In deinem Fall würde das aber vermutlich wegen mangelndem öffentliche Interesse eingestellt. Es fällt aber grundsätzlich DA drunter:
(Je nachdem könnte das auch unter Nötigung fallen)
§ 239
Freiheitsberaubung(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 240
Nötigung(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Was ist denn genau passiert? Gibt es dafür Zeugen? Hast Du deutlich gemacht, dass Du weg willst?
Hierzu musst Du plausble Antworten haben, um eine Strafanzeige zu begründen.
Ja, eine Zeugin habe ich glücklicherweise, Sie hat nur die Augen weit aufgerissen
bischen genauer mußt du schon werden, warum hat er dich festgehalten, kann ja nur aus spass gemacht haben.
Zeige ihn an wegen Freiheitsberaubung.
jap
Ich bezweifel das er fürs Festhalten bestraft wird..
ich bezweifel das du ein gesund denkender Bürger dieses Landes bist
Was für eine Strafe wird er denn erhalten weil er jemanden festgehalten hat? Knast ? Glaubste doch wohl selber nicht. Hätte er ihn irgendwo eingesperrt wäre die Situation anders.
Ich denke in diesem Fall wäre es eher Nötigung (mithilfe von körperlicher Gewalt), oder?