Straftat verheimlichen?

11 Antworten

NEIN, EUCH DROHT KEINE STRAFE!!!
Auch wenn das scheinbar viele meinen...:/ Nur in einer Polizeibefragung müsstest du die Wahrheit, oder aber gar nichts sagen. (Recht auf Aussageverweigerrung)
StPO,§52,(2)
(2) Haben Minderjährige wegen mangelnder Verstandesreife oder haben
Minderjährige oder Betreute wegen einer psychischen Krankheit oder einer
geistigen oder seelischen Behinderung von der Bedeutung des
Zeugnisverweigerungsrechts keine genügende Vorstellung, so dürfen sie
nur vernommen werden, wenn sie zur Aussage bereit sind und auch ihr
gesetzlicher Vertreter der Vernehmung zustimmt. Ist der gesetzliche
Vertreter selbst Beschuldigter, so kann er über die Ausübung des
Zeugnisverweigerungsrechts nicht entscheiden; das gleiche gilt für den
nicht beschuldigten Elternteil, wenn die gesetzliche Vertretung beiden
Eltern zusteht.

Darüber hinaus darf gegenüber der Polizei immer das Zeugnis verweigert werden, selbst wenn obige Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In solchen Fällen kann sich die Polizei aber entschließen, den Fall an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Gegenüber der Staatsanwaltschaft darf dann nur noch nach obigem Zeugnisverweigerungsrecht Zeugnis verweigert werden.


https://de.wikipedia.org/wiki/Zeugnisverweigerungsrecht

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__52.html

Ja ... Rede auf jeden Fall mit ihr darüber und das das nicht so weiter gehen kann , am Ende wirst du noch da mit reingezogen!!

Wir schon mitten drin.

Mitwissen ist nicht strafbar, also NEIN! Die Antwort ist FALSCH!

wenn ihr explizit befragt werdet dann ja... 

Nein.

Ich glaub das ist strafbar wenn man sowas für sich behält

Du musst mal ernst mit ihr reden

Haben wir alle schon mehrmals versucht, es hilft nichts. Ich glaube es ist ihr egal.

dann bist du selber schuld wenn du nicht die Fähigkeit hast ihr aus dem Weg zu gehen