Straftat mit Handy gefilmt
Angenommen ich hätte jemanden gefilmt, ohne dass dieser es weiß oder mitbekommen hat, als er eine Strattat begangen hat.
Und angenommen es gäbe sonst keine Beweise, die ihn belasten.
Diese Videos zählen ja nicht als Beweis, zumindest nicht vor Gericht. Wird dann das Verfahren eingestellt und der Straftäter kommt davon?
PS: Ich habe gar nichts getan, weder noch :D
7 Antworten
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Du bist ja gleichzeitig Augenzeuge udn kannst also Aussagen.
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Die Verwendung des Videos ist eine Güterabwägung zwischen dem Recht am eigenen Bild und dem Strafverfolgungsinteresse. Filmst Du einen Mord(-versuch), oder einen bewaffneten Raub, wird das video garantiert zugelassen. Filmst Du einen Ladendiebstahl eines Schokoriegels, kannst Du das Video vergessen.
Wenn du das filmst, dann SIEHST du das doch wohl auch gleichzeitig! Und dann ist deine Zeugenaussage der Beweis.
Und es nicht generell so,, das eine solche Aufnahme nicht als Beweis gewertet würde. Wir sind nicht in den USA.
Geh damit zur Polizei, kann zur Aufklärung hilfreich sein
Ob das Video als Beweis zugelassen wird hängt vom Richter ab, denn der Straftäter hat ein recht am eigenen Bild. Deine Zeugenaussage ist aber zulässig und wird vor gericht gewertet.
Klar ist das video ein Beweis, auf Antrag des Staatsanwalts