Straftat als Beamter auf Probe

8 Antworten

Ein Freispruch ist ein Freispruch, auch für Beamte auf Probe. Er ist nicht verurteilt und ist nicht vorbestraft.

Einfach abwarten, jetzt ist es eh nicht mehr zu ändern...

Nun - so einfach ist es auch nicht einen Beamten zur Probe zu entlassen. Auch ein Beamter hat ein Zivilleben, wonach auch Straftaten nicht automatisch zu einem gravierenden Problem werden.

Ein Punkt ist u. a. ob das Verhalten ein einmaliger Ausrutscher war, bereits einschlägige Auffälligkeiten waren oder ob hier dauerhafter Drogenkonsum als unangemessen für einen Beamten angesehen wird.

Näheres steht im BBG.

Wird der Beamte wegen einer vorsätzlich begangenen außerdienstlichen Straftat verurteilt, für die das Strafgesetzbuch zumindest eine mittelschwere Strafdrohung (Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren) vorsieht, so liegt in aller Regel ein Dienstvergehen im Sinne von § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG vor.

Bei Beamten auf Probe muß es sich um ein Verhalten handeln, das im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte.

Das ist im Einzelfall abzuklären..

Zunächst müsste ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden...

Die Übermittlung der Angelegenheit geht an die Dienststelle - i. d. R. zum Leiter der Dienststelle und anschließend natürlich in die Personalakte...

Das hätte allerdings auch schon bei Anklage gemacht werden müssen - da ist doch anscheinend nichts gekommen - da könnte es sein, daß auch das Urteil nicht mitgeteilt wird..§ 49 Beamtenstatusgesetz: http://dejure.org/gesetze/BeamtStG/49.html

Alle unterliegen der Schweigepflicht und der Geheimhaltung.

Zudem ist er ja freigesprochen worden...nun könnte es noch auf den Drogenkonsum ankommen...das ist ggf. erklärungsbedürftig (wie hier Drogen in Getränk gemischt o. ä.)

Entscheidungen in Strafsachen werden bei Beamten der Dienststelle mitgeteilt.

Die Entscheidung in einer Diszi-Sache kann anders ausgehen als im Strafverfahren.

Allerdings denke ich, dass sich die Angelegenheit für den Probebeamten erledigt hat.

Zwei Gründe gegen die Verbeamtung:

  1. Begehen einer Straftat
  2. charakterliche Ungeeignetheit wegen Drogenkonsums.

Letzteres begründet schon für sich allein die Ungeeignetheit zum Beamten.

Das geht zur Personalabteilung und zu seinen Vorgesetzten, es geht so ziemlich überall hin.

Das er noch als Berufsbeamter übernommen wird mag ich schwer zu bezweifeln.