Strafrecht: Liegt Fahrlässige Tötung vor, wenn der Geschädigte durch eigene Fahrlässigkeit seinen Tod begünstigte?

10 Antworten

Bei Fahrrad gegen Auto wird nahezu immer dem Autofahrer zumindest eine Teilschuld zugesprochen. Grund dafür ist, dass Autos viel "stärker" als Fahrradfahrer oder Fußgänger sind - und somit immer ganz besonders viel Rücksicht nehmen und Vorsicht walten lassen müssen.

Und auch ohne Helm wäre der Radfahrer ja nicht gestorben, wenn der Autofahrer ihn nicht umgefahren hätte. Sprich, der Fehler war nicht der fehlende Helm, sondern dass der Autofahrer seiner Sorgfaltspflicht als der stärkere Verkehrsteilnehmer nicht nachgekommen ist. Eventuell mildert dann die Sache mit dem Helm ganz minimal das Strafmaß. Aber eine fahrlässige Tötung ist und bleibt es, weil der Radfahrer nun mal tot ist und das vor allem deshalb, weil der Autofahrer ihn umgefahren hat.

Das Fahrrad fahren ohne Helm begründet solange kein Mitverschulden, als es keine allgemeine Helmpflicht gibt ( BGH, Urteil v. 17.06.2014, VI ZR 281/13). Beim strafrechtlichen Fahrlässigkeitsvorwurf wirkt übrigens auch ein noch so großes Mitverschulden des Geschädigten grundsätzlich nicht strafbarkeitsbefreiend. Das wird allenfalls auf der Tatfolgenseite berücksichtigt. In dem von Dir gebildeten Fall hat der Autofahrer ein echtes Problem. Auf der anderen Seite stehen aber die trauernden und zumeist wütenden Angehörigen. Solche Hauptverhandlungen sind oft grausamer, als die Beerdigung des Opfers.

Der Mensch könnte noch leben, wenn A nicht fahrlässig gefahren wäre. Daher ist die Anklage vollkommen berechtigt.

Es gibt in Deutschland keine "günstigere" Möglichkeit, einen Menschen zu töten. In aller Regel kommt A mit einer Bewährungsstrafe davon.

Es gibt keine Helmpflicht, so dass A zu 100 % für Bs Tod verantwortlich ist.

Das könnte sich ändern, wenn es irgendwann eine gesetzlich verordnete Helmpflicht gäbe.

Zivilrechtlich würde sich da was anderen, strafrechtlich allerdings nicht.

@uni1234

Ach ja, richtig. Ich hab es nur auf die Haftung bezogen. Mein Fehler. Danke für die Ergänzung.

Kann A wegen Fahrlässiger Tötung verurteilt werden?

Ja.

Muss die Fahrlässigkeit des Geschädigten, nämlich das nichtragen eines Schutzhelms, bei der Sachverhaltswürdigung berücksichtigung finden?

Das Nicht-Tragen eines Helmes ist keine Fahrlässigkeit.