Strafrecht bei Erbetrug?

5 Antworten

Na, wenn es so einfach wäre, bräuchte man keine Anwälte.

Bei einer Hinterlassenschaft = Mutter verstorben.

Wenn ich bereits den Notar zur Vermögensklärung benötige, warum widerruft die Schwester dann nicht zuerst mal die Vollmacht?

Geht es hier vielleicht auch noch um österreichisches Recht?

Sparbuch ist immer ein Kapitel für sich. Wer ist Kontoinhaber des Sparbuch?

Es können mehrere Straftaten in Betracht kommen, ohne genaueres zu wissen kann man das nicht beurteilen.

Von Unterschlagung (§ 246 StGB) über Betrug (§ 263 StGB) bis Untreue (§ 266 StGB) ist alles möglich.

Bruder macht falsche Angaben bei der Vermögenserklärung vor dem Notar. Ein Sparbuch mit erheblichen Kontostand wird nicht vorgelegt.

Falsche Erklärung an Eides statt. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe (§ 156 StGB).

Das ist aber nur der strafrechtliche Teil. Steuerrechtlich haften beide Geschwister.

Von einen weiter Sparbuch , das er sich ohne Wissen der Mutter angeeignet hat

Das müsste derjenige, der den Anspruch stellt, aber beweisen.

im Laufe von 3 Jahren ca. 70.000,-- EUR abgehoben .

Falls nach dem Erbfall, handelt es sich um Unterschlagung respektive die Summe ist auf seinen Erbteil voll anzurechnen. Der oder die Miterben können den Betreffenden auf Herausgabe oder Entschädigung verklagen.

Falls die Summe allerdings zu Lebzeiten der Erblasserin abgehoben wurde, und der Begünstigte dies als Schenkung deklariert, wird es schwierig. Nichtsdestotrotz wäre zu prüfen, ob sein Erbanspruch nicht anteilig zu kürzen wäre.

wie beurteilt man dies

Das sollte man den Anwalt fragen.

Das kann nur ein Anwalt für Erbrecht beurteilen. Ohne ist da nichts zu machen. Und ich glaube kaum das hier so ein Anwalt zu finden ist.

Das kommt auf den konkreten Sachverhalt an