Strafrecht - üble Nachrede/Verleumdung?

8 Antworten

Du kannst ein Inserat in der Tageszeitung aufgeben und dort in einer Anzeige jeden mit rechtlichen Schritten drohen, der über Deine Tante Rufmord und falsche Gerüchte verbreitet. Das soll in manchen Fällen gut helfen. 

Das Problem dabei - so wie ich den Wachturm kenne, lesen die gar keine Tageszeitung.

Wenn an den Gerüchten irgendetwas dran sein sollte - wieso zeigen sie dann Deine Tante nicht an? 

Weil es nur bösartige Gerüchte sind. Die Leute die aber Dich und Deine Tante darauf ansprechen und diesen Schwachsinn weiterverbreiten - denen kannst Du mit rechtlichen Schritten drohen.

Du kannst Dich auch einmal an einen Sektenbeauftragten in der evangelischen/katholischen Kirche wenden - die haben auch Anlaufstellen für solche Fälle, die geben Dir sicher Ansprechadressen. 

LA

Es gibt auch diese kostenlosen Online -Anwälte, oder ihr fragt einen Rechtspfleger.

LG 

Thus 

Bloßes Gerede kann schlecht untersagt werden.

Gegen die "Zeugen" selbst wirst Du nicht vorgehen können, denn die können ja nix für das Verhalten ihrer Mitglieder, und Du wirst keine Beweise finden, dass die "Zeugen" ihre Mitglieder dazu aufgefordert haben.

Rechtsanwalt wird auch nix bringen. Der könnte die Nachreder abmahnen, aber wen? Und selbst dann müsste man jeden bekannten Nachreder und Verleumder einzeln abmahnen. Der tut es zwar nie wieder, aber dafür ein anderer.

Wir wollen ja auch nicht gegen die Zeugen Jehovas insgesamt vorgehen, sondern nur gegen diese Personen, die die Lügen erzählen

@DonnerRob

aber das liesst sich in deiner Fragestellung eben nicht so.

@Mpischi

Also ich habe mir die Frage jetzt nochmal mehrfach in Ruhe durchgelesen und sehe nicht wo ich jetzt angedeutet haben soll, gegen die Zeugen Jehovas insgesamt vorzugehen. Dass ich die Zeugen Jehovas explzit erwähnt habe ist weil die halt eine sehr seltsame Einstellung zu ehemaligen Mitgliedern haben und solche Vorfälle nicht unbedingt selten sind (jedenfalls nachdem was ich im Netz so gelesen habe)

@DonnerRob

Bleibt immer noch der zweite Teil meiner Antwort.

So würde ich vorgehen:

Da die Quelle der Gerüchte bis dato nicht identifiziert werden und direkt zur Rechenschaft gezogen werden kann, wohl jedoch feststeht, dass es ein Gemeindemitglied der ZJ sein muss, würde ich ein anwaltliches Schreiben an eben diese Gemeinde zu Händen der Gemeinde-Vorsteher richten lassen; sollen doch diese Aufseher ihre Mitglieder in 'Gemeinde-Zucht' nehmen und ihre Mitglieder anweisen, bösartiges Geschwätz zu unterlassen, da dass alles ja Schmutz auf Jehofas Namen bringt.

Gleichlautendes Schreiben an die Zentrale in Selters richten.

Am besten lässt ihr euch von einem Rechtsanwalt beraten. Alles andere hat meiner Meinung nach keinen Sinn.